DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Betriebshandbuch - Betriebsanleitung

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Der Hersteller stellt ein Betriebshandbuch zur Verfügung, in dem er Auskünfte über die Ausrüstung der Hubarbeitsbühne und deren Sicherheitseinrichtungen gibt. Hier werden ebenfalls Festlegungen getroffen, die ein sicheres und bestimmungsgemäßes Benutzen ermöglichen.

Das Betriebshandbuch informiert z. B. über

  • die Betriebsanleitung, die ausführliche Angaben für einen sicheren Betrieb enthält (befindet sich an der Hubarbeitsbühne),

  • das Transportieren und Abstellen,

  • die Abnahmeprüfung,

  • wiederkehrende Prüfungen,

  • Prüfungen nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen,

  • die Instandhaltung durch qualifiziertes Personal,

  • Änderung der Nutzung sowie

  • Ergebnis- und Änderungsangaben (von Prüfungen, wesentlichen Änderungen, Reparaturen).