DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 11 - Schlußbemerkung

Die mobilen Bauschutt-Recyclinganlagen wurden für den ortsveränderlichen Einsatz entwickelt, um anfallendes Abbruchmaterial an der Baustelle aufzubereiten, zeit- und kostenintensive Transporte zu vermeiden und damit auch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die im Vergleich zu stationären Anlagen geringen Anschaffungskosten, der geringe Platzbedarf, die Flexibilität sowie die scheinbar universelle Einsetzbarkelt dieser Geräte ließen den Bestand stetig ansteigen.

Im Verlauf der Entwicklung wurde deutlich, daß bei der Aufbereitung von Materialien, die weder vorzerkleinert noch vorsortiert sind, ein ständiger Arbeitsplatz am Brechereinlauf erforderlich ist. Dieser Arbeitsplatz weist in der Regel keinen Schutz gegen die auftretenden typischen Gefahren und Beanspruchungen auf.

Angesichts der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Geräte einerseits und der Unfallzahlen andererseits stellt sich die Frage, inwiefern der Einsatz der mobilen Aufbereitungsanlagen über den Baustellenbereich hinaus tatsächlich eine sinnvolle Alternative zu den stationären Konzepten darstellt. Diese Entscheidung haben die Unternehmer sowohl unter ökonomischen Gesichtspunkten als auch im Rahmen ihrer Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu treffen. Hierbei sollte insbesondere die Tatsache berücksichtigt werden, daß nur der störungsfreie, d.h. auch der unfallfreie Betrieb wirtschaftlich sein kann.