DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 5 - Verkehrswege für Personen

Nicht vorhandene und mangelhafte Aufstiege, Laufstege und Arbeitsbühnen sowie fehlende Geländer führen zu Stürzen mit z.T. erheblichen Folgen.

Bei der rutschhemmenden Auslegung von Auftrittsflächen ist darauf zu achten, daß sich kein Wasser ansammeln kann.

Einzelheiten zur Gestaltung von Verkehrswegen sind dem Heft 10 "Stetigförderer" der Schriftenreihe der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft zu entnehmen. Einen sicheren Zugang zu einer Recyclinganlage zeigt Abbildung 22.

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Abb. 22: Treppenzugang zu einer Recyclinganlage