DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 4.3 - Vorsortierung, Vorzerkleinerung, Aufgabe

Die Stückigkeit des angelieferten Materials erfordert zumeist eine Vorzerkleinerung, damit eine störungsfreie Beschickung des Brechers möglich ist. Beton- und Mauerwerksteile sowie bituminöser Straßenaufbruch werden in der Regel mit Hydraulikhämmern zerkleinert. Außer der Belastung durch Lärm und Staub treten sowohl für den Geräteführer des Trägergerätes als auch für Beschäftigte, die sich in der Nähe aufhalten, Gefahren durch fortgeschleuderte Teile auf.

Beim Zerkleinern von bewehrtem Beton müssen überstehende Eisen mit einem Schneid- oder Trenngerät abgetrennt werden. Hierbei ist mit dem Wegspritzen von Metallteilen und u.U. mit Funkenflug zu rechnen.

Außerdem besteht die Gefahr, daß Personen von herabrutschenden Teilen getroffen werden oder selbst von schrägliegenden Betonstücken abrutschen, da Trennarbeiten gelegentlich auch mit Handgeräten durchgeführt werden müssen. Beim Einsatz von Zangen zum Zerkleinern von Betonteilen muß mit der Splitterwirkung beim Schneidvorgang gerechnet werden.

Eine weitere Gefahrensituation beschreibt die folgende Unfallschilderung:

Herr R. hatte den Auftrag, Betonteile für die Recyclinganlage aufzubereiten. Angelieferte Fahrbahnplatten mit einem Gewicht von ca. 700 kg sollten so weit zerkleinert werden, daß sie in den Brecher aufgegeben werden konnten. Dazu wurde ein Bagger mit Hydraulikmeißel benutzt.

Herr R. trieb den Meißel etwa in der Mitte der Platte in den Beton. Beim Anheben des Meißels bemerkte er, daß das Betonteil nicht liegen blieb. Er "schüttelte" durch Hoch- und Herunterfahren des Hydraulikmeißels das Betonteil. Dieses fiel jedoch nicht ab. Die Bewehrung hatte sich am Meißel verkeilt.

Herr R. positionierte das Teil etwa in Brusthöhe 1,2 bis 1,5 m, stieg aus dem Bagger und versuchte, es durch Rücken und Drücken zu lösen. Dabei stand er breitbeinig vor dem am Meißel hängenden Betonteil. Dieses löste sich plötzlich vom Meißel, fiel herab und traf Herrn R. am linken Bein in Höhe des Wadenbereiches. Dabei zog er sich eine offene Mehr-Fragmentfraktur am linken Unterschenkel zu.

Der vorbeschriebene Unfall zeigt, daß neben der sorgfältigen Auswahl geeigneter Geräte, die Auswahl, Ausbildung und Unterweisung der Geräteführer von großer Bedeutung ist. So wäre z.B. dieser Unfall durch sicherheitsgerechtes Verhalten des Geräteführers vermeidbar gewesen.

Für die Vorzerkleinerung gilt wie für alle anderen Aufgabenstellungen, daß ausschließlich geeignete Geräte zur Anwendung kommen, die von einer geschützten Kabine aus bedient werden können, ohne daß manuell in den Zerkleinerungsprozeß eingegriffen werden muß. Bei einem unvermeidbaren Aufenthalt in dem Gefahrbereich dieser Tätigkeiten haben die Beschäftigten Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Augen- bzw. Gesichtsschutz und Schutzhandschuhe zu benutzen.

Auffahrrampen zur Beschickung des Vorsiebes oder des Brechers sind ausreichend breit anzulegen und mit seitlichen Schutzwällen zu versehen, die den seitlichen Absturz von Radladern sicher verhindern. Die in Abbildung 12 dargestellte Ausführung erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Vor dem Aufgabetrichter ist zudem ein Anschlag anzubringen, der zum einen verhindert, daß die Anlage durch den anfahrenden Radlader beschädigt wird, und zum zweiten, daß über den gegenüberliegenden Trichterrand hinausgekippt wird, wodurch Personen gefährdet werden könnten (Abb. 13).

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Abb. 12: Auffahrrampe ohne seitliche Schutzwälle

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Abb. 13: Auffahrrampe mit seitlichem und vorderem Anfahrschutz

Bei Aufgabe mittels Bagger muß ein erhöhter Standplatz für das Gerät geschaffen werden, von dem aus der Geräteführer in den Aufgabetrichter hineinschauen kann. Da der Bagger meist auf dem aufzubereitenden Material steht, muß der Untergrund ausreichend tragfähig sein.