DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - Materialanlieferung, Transport und Haldenbetrieb

In diesem Bereich sind Unfallgefahren überwiegend auf den Lade- und Kippbetrieb durch eigene und betriebsfremde Fahrzeuge zurückzuführen. Der Lade- und Kippbetrieb erfolgt meistens parallel zur Anlagenbeschickung. Fehlende Koordination des an- und abfahrenden Verkehrs in Verbindung mit der räumlichen Enge führen zu Kollisionen von Fahrzeugen bzw. Erdbaumaschinen. Außerdem besteht die Gefahr, daß Personen über- oder angefahren werden. Beim Betrieb von Recyclinganlagen in Gewinnungsbetrieben bestehen Absturzgefahren an Bruchkanten und Fahrwegen. Dies sollte auch bei der Anordnung von Halden berücksichtigt werden. Lkw-Fahrwege sollten nicht die Wege zur Anlagenbeschickung kreuzen. Zudem ermöglichen kurze Wege einen wirtschaftlichen Betrieb der Ladegeräte. Absturzkanten werden durch Freisteine oder Wälle gesichert.

Fahrzeuge und Erdbaumaschinen haben den Nachteil, daß bei der Rückwärtsfahrt die Sicht nach hinten stark eingeschränkt ist. Befinden sich Personen oder Fahrzeuge hinter einem Radlader, ist diese Situation u.U. für den Radladerfahrer bei Rückwärtsfahrt nicht mehr erkennbar. Abhilfe schaffen hier Rückraumüberwachungshilfen, z.B. Kamera- oder Ultraschallsysteme, aber auch optische und/oder akustische Einrichtungen können helfen.

Kippstellen an Halden oder Grubenrändern müssen so betrieben werden, daß Fahrzeuge beim Kippvorgang nicht abstürzen können. Die eine Möglichkeit ist der kombinierte Betrieb mit einem Radlader oder einer Planierraupe, wobei das Kippen vor dem Halden- und Grubenrand geschieht und anschließend das Material über die Kante hinweg geschoben wird. Bei dem Abschiebevorgang sollte in jedem Fall ein Anfahrwall für das Fahrzeug bestehen bleiben.

Die zweite Möglichkeit ist die Plazierung eines massiven Anfahrwalles, z.B. in Form von festen oder ortsveränderlichen Betonteilen.

Besondere Beachtung muß den Kippstellen an Gruben und Haldenrändern geschenkt werden, an denen gleichzeitig abgekippt und der Haldenfuß weggeladen wird. Es muß organisatorisch sichergestellt werden, daß diese beiden Vorgänge nicht parallel zueinander betrieben werden können.

Werden Anlagen auch bei Dämmerung oder Dunkelheit betrieben, verschärfen sich die geschilderten Probleme. In diesem Falle ist für eine ausreichende und blendfreie Ausleuchtung des Geländes und der Anlagen sowie für die Beleuchtung der Fahrzeuge und Geräte zu sorgen. Entsprechendes gilt auch für den Betrieb in Hallen (Abb. 7).

bgi-716_abb06.jpg

Abb. 7: Beleuchtung einer Recyclinganlage in einer Halle

Die je nach Witterung erhebliche Staubentwicklung durch den Umschlagbetrieb und den Transport läßt sich durch folgende Maßnahmen mildern (Abb. 8-11):

bgi-716_abb07.jpg

Abb. 8: Befeuchtung von Fahrstraßen durch Reinigungsfahrzeug mit Wassertank

bgi-716_abb08.jpg

Abb. 9: Künstliche Berieselung von Bauschutt

bgi-716_abb09.jpg

Abb. 10: Staubschutz durch Verminderung der Fallhöhe

bgi-716_abb10.jpg

Abb. 11: Bedüsung eines Transportbandes

  • häufig befahrene Fahrwege sollten befestigt und regelmäßig befeuchtet und gereinigt werden,

  • nicht befestigte Fahrwege sollten zumindest regelmäßig durch Wasserwagen befeuchtet werden,

  • bei entsprechender Wetterlage kann auch eine Befeuchtung der Halden erforderlich sein,

  • Staubminderung kann auch durch die Anpassung der Fallhöhe an die Haldenhöhe erreicht werden.

Sofern kein Wasseranschluß zur Verfügung steht, kann die erforderliche Wassermenge in transportablen Tanks vorgehalten werden.