DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Abschnitt 6.2 - Unfallgefahren

Bei der Bearbeitung von Naturstein mit handgeführten Werkzeugen (Handwerkzeuge, pneumatisch oder elektrisch angetriebene Handgeräte) treten über die allgemeinen Unfallgefahren hinaus folgende typische Gefahren auf.

Stürze und Quetschungen beim Blockspalten

Beim Spalten von Gesteinsblöcken (Abb. 33) können Personen vom Rohblock abstürzen oder durch auseinanderfallende Blockhälften erheblich verletzt werden.

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Abb. 33: Sicherer Zugang und Unterfütterung des Rohblocks

Ein Granitblock mußte gespalten werden. Hierzu wurden in einer Reihe mehrere Keillöcher eingetrieben, in welche anschließend kleine Spaltkeile zum Vorspalten eingeschlagen wurden. Bei dieser Tätigkeit stand der Beschäftigte auf dem zu spaltenden Rohblock. Der Block zerfiel schon beim Vorspalten in zwei Hälften. Durch die Kippbewegung verlor der Beschäftigte das Gleichgewicht und fiel in den entstehenden Spalt. Als eine Gesteinshälfte zurückschlug erlitt der Beschäftigte schwere Körperquetschungen.

Ursachen sind häufig mangelnde Standsicherheit, ungeeignete oder fehlende Leitern, nicht bemerkte Risse im Gestein oder eine nicht vorhergesehene Spaltrichtung sowie Überschätzung des eigenen Reaktionsvermögens.

Eine regelmäßige Unterweisung und Hinweise auf die vorhandenen Gefahren sind erforderlich. Blöcke sind vor dem Spalten so zu unterfüttern, daß sie beim Spaltvorgang nicht unkontrolliert auseinanderfallen können. Beim Spalten darf sich niemand im Fallbereich der Blockhälften befinden. Die spaltauslösenden Schläge sollen von außerhalb des Gefahrbereichs ausgeführt werden.

Für Blockspalter sind geeignete Leitern bereitzustellen, ebenso wichtig ist ein sicherer Stand auf dem Block.

Verletzungen durch Gesteins- und Werkzeugsplitter

Beim Spalten, Stocken, Bossieren und ähnlichen Tätigkeiten können die Beschäftigten, auch an Nachbararbeitsplätzen, durch wegfliegende Gesteinssplitter getroffen werden. Insbesondere die Augen müssen durch Schutzbrillen geschützt werden. Die Gefährdung benachbarter Arbeitsplätze läßt sich durch Splitterschutzwände vermeiden.

Erheblich größer ist die Verletzungsgefahr durch Metallsplitter, die sich von Keilen, Meißeln und Hämmern lösen können. Diese läßt sich durch ständige Wartung und Kontrolle der Werkzeuge und rechtzeitiges Entfernen von Graten bzw. Wechsel schadhafter Werkzeuge vermeiden. Darüber hinaus müssen Schutzbrillen und - beim Keileintreiben - zusätzlich Lederschürzen getragen werden.

Unfallgefahren durch elektrischen Strom

Beim Einsatz handgeführter Elektrowerkzeuge im Naßbereich besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung bei Kontakt mit spannungsführenden Teilen. Besonders Schleif- und Trennarbeiten mit Wasserzufuhr, aber auch alle anderen Arbeiten im Naßbereich, dürfen nur mit hierfür geeigneten Geräten ausgeführt werden.

Elektrowerkzeuge im Naßbereich dürfen nur mit Schutztrennung oder Schutzkleinspannung betrieben werden. An einem Trenntransformator darf nur jeweils ein Gerät angeschlossen sein, da die Schutzwirkung sonst aufgehoben wird.

Unfallgefahren durch rotierende Schleifwerkzeuge

Mit zunehmender Umfangsgeschwindigkeit der Schleifkörper wächst die Gefahr, daß durch schadhafte oder falsch eingesetzte Schleifkörper oder durch Verkanten des Werkzeugs Bruchstücke oder Schleifsegmente wegfliegen.

Ab einer Umfangsgeschwindigkeit von mehr als 15 m/s müssen die Maschinen daher mit Schutzhauben aus zähem Material ausgerüstet sein, die wegfliegende Bruchstücke erfassen. Die Schutzhauben müssen ggf. nachstellbar sein, um auch bei abgenutzten Schleifkörpern noch wirksam zu sein.

Die Umfangsgeschwindigkeit (Vu) wird aus dem Durchmesser (d) des Schleifkörpers und der Drehzahl (n) der Maschine errechnet (Abb. 34).

Es dürfen nur geprüfte Schleifwerkzeuge unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgesehenen Verwendungsbeschränkungen eingesetzt werden. Einsatzbedingungen, zulässige Arbeitshöchstgeschwindigkeit oder Betriebsdrehzahl ergeben sich aus der Kennzeichnung. Bei Trennschleifscheiben mit einem Grundkörper aus Metall und metallischer Schleifbelagbindung, die beim Freihandschleifen eingesetzt werden, müssen die Segmente direkt durch Sintern oder Schweißen auf dem Grundkörper aufgebracht sein. Die unzulässige Verwendung anderer Trennschleifscheiben kann dazu führen, daß sich die Bindung durch Überhitzung löst und die Schleifsegmente geschoßartig wegfliegen.

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Abb. 34: Berechnung der Umfangsgeschwindigkeit von Schleifkörpern

Rechenbeispiele zur Umfangsgeschwindigkeit:

Beispiel 1:

Durchmesser des Schleifkörpers: d = 100 mm

Drehzahl der Schleifmaschine: n = 2000 U/min

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Die Umfangsgeschwindigkeit beträgt weniger als 15 m/sec, auf eine Schutzhaube darf verzichtet werden.

Beispiel 2:

Durchmesser des Schleifkörpers: d = 150 mm

Drehzahl der Schleifmaschine: n = 3000 U/min

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Wegen der hohen Umfangsgeschwindigkeit muß eine Schutzhaube angebracht sein.