DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Abschnitt 5.4 - Heben und Tragen

Neben der reinen Unfallgefahr ist die körperliche Belastung durch Heben und Tragen mit Beanspruchung der Wirbelsäule zu beachten. Statistisch werden rund 1/3 aller Arbeitszeitausfälle durch Wirbelsäulenerkrankungen verursacht. Um diese zu reduzieren und um Transporte schneller und wirtschaftlicher auszuführen, ist es sinnvoll, manuelle Tragetätigkeiten

  • soweit möglich zu reduzieren,

  • auf geringe Gewichte zu beschränken und

  • ergonomisch zu gestalten.

Geeignete Hilfsmittel können Hebe- und Tragetätigkeiten entbehrlich machen. Um Werkstücke umzusetzen oder auf Paletten zu laden, können Säulenschwenkkrane oder Schienenlaufkatzen z.B. in Verbindung mit Vacuumhebern oder Hebebändern eingesetzt werden.5

Transportwagen zum Verfahren der Produkte sollen ergonomische Höhen aufweisen, um Zwangsbeugehaltungen zu vermeiden. Ideal ist eine Ablagehöhe von 90 cm.

Im Idealfall wird eine Produktionslinie so ausgerüstet, daß manuelles Umsetzen der Zwischenprodukte überflüssig wird. Geeignet sind Rollen- oder Kugelbahnen zwischen den einzelnen Bearbeitungsplätzen. Beispielsweise kann beim Transport von einer Brückensäge zur Ablängsäge, von dort zum Kantenschleifautomat und weiter bis zur manuellen Nachbearbeitung, auf Tragetätigkeiten ganz verzichtet werden. Zweckmäßig ist es hierbei, Rollenbahnen auch parallel anzuordnen, um ausreichenden Stauraum und Wartepositionen für die Werkstücke zur Verfügung zu haben (Abb. 22). Querverbindungen der Rollenbahnen untereinander ermöglichen es jederzeit, einzelne Werkstücke nach Bedarf weiterzuschieben. Klappbare Durchgangsöffnungen an längeren Rollenbahnen können helfen, Verkehrswege zu verkürzen oder unzulässiges Überklettern der Bahnen zu vermeiden.

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Abb. 22: Rollenbahnen für Zwischentransporte

Über die Belastungen der Wirbelsäule und über rückengerechtes Heben und Tragen informiert ausführlich das Heft 24 "Kreuz-Weisheiten" der Schriftenreihe der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.