DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Abschnitt 4.6 - Fußböden

Böden in Arbeitsräumen, Lagerbereichen und im Freien sollten eben und frei von vermeidbaren Stolperstellen sein, damit ein sicheres Begehen und auch Lagern, Stapeln und Transportieren der Lasten möglich ist. In Bereichen mit Naßbearbeitung ist auf einen rutschsicheren Belag zu achten, weiterhin ist der Boden geneigt auszuführen, so daß das Schneid- und Schleifwasser ablaufen kann. Sammelrinnen sind bodengleich tritt- und kippsicher abzudecken, bei der Auswahl der Abdeckungen ist die maximale Gewichtsbelastung z.B. durch Stapler zu bedenken (Abb. 6).

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Abb. 6: Trittsicher abgedeckte Wassersammelrinne