DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 4.1 - 4 Umgang mit Stetigförderern
4.1 Maßnahmen zum Schutz gegen Gefährdungen, die während der Inspektion, Instandhaltung und Reinigung auftreten

Einrichtungen müssen nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass Einstell-, Schmier-, Inspektions-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb von Gefahrenbereichen durchgeführt werden können. Wenn es notwendig ist, Schutzeinrichtungen zu entfernen, sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um diese Arbeiten gefahrlos durchführen zu können.

Solche Maßnahmen sind z. B.:

  • Trennung vom Netz

  • Bildung von Schutzbereichen durch Zäune oder Abschrankungen

Sofern diese Arbeiten nicht bei Stillstand des Stetigförderers durchgeführt werden können, sind z. B. folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Einrichtungen für den Tippbetrieb;

  • Einrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung;

  • Steuereinrichtungen, die nur eine begrenzte Bewegung zulassen;