Abschnitt 4.1 - 4 Umgang mit Stetigförderern
4.1 Maßnahmen zum Schutz gegen Gefährdungen, die während der Inspektion, Instandhaltung und Reinigung auftreten
Einrichtungen müssen nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass Einstell-, Schmier-, Inspektions-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb von Gefahrenbereichen durchgeführt werden können. Wenn es notwendig ist, Schutzeinrichtungen zu entfernen, sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um diese Arbeiten gefahrlos durchführen zu können.
Solche Maßnahmen sind z. B.:
Trennung vom Netz
Bildung von Schutzbereichen durch Zäune oder Abschrankungen
Sofern diese Arbeiten nicht bei Stillstand des Stetigförderers durchgeführt werden können, sind z. B. folgende Maßnahmen erforderlich:
Einrichtungen für den Tippbetrieb;
Einrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung;
Steuereinrichtungen, die nur eine begrenzte Bewegung zulassen;