DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Becherwerke

Offene Becherwerke müssen im Aufgabebereich und an Deckendurchbrüchen vollständig verkleidet sein, so dass weder Absturzgefahr an den Deckendurchbrüchen noch Einzug- oder Quetschgefahr zwischen bewegten und festen Bauteilen des Becherwerkstranges vorliegt. Es ist darauf zu achten, dass sowohl der Becherwerksfuß als auch der Becherwerkskopf mit den Antriebseinheiten gefahrlos erreichbar und ausreichende Wartungsbühnen vorhanden sind.

Wenn durch den Rücklauf Gefährdungen zu erwarten sind (z. B. aufgrund von Quetsch- und Schergefahren zwischen Gehäuse und rücklaufendem Becherwerk) müssen Rücklaufsicherungen vorgesehen werden.

Die Gefahr des Rücklaufes besteht durch das Gewicht des im aufsteigenden Strang vorhandenen Fördergutes. Die Sicherung kann z. B. durch selbsthemmende Getriebe, durch Rücklaufsperren oder durch die Verwendung von Bremsmotoren gewährleistet werden.

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Abb. 34
Becherwerke mit Bühne an den Becherwerksköpfen

Alle Kontroll- und Instandhaltungsöffnungen im Gehäuse des Becherwerks müssen so gestaltet sein, dass das Erreichen des laufenden Becherstranges und der dadurch auftretenden Quetsch- und Scherstellen zwischen Bechern und Gehäuse vermieden ist. Dies kann z. B. durch eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung mit Verriegelung, erforderlichenfalls mit Zuhaltung, erreicht werden (z. B. eine mit dem Antrieb des Becherwerkes elektrisch gekoppelte Tür, die erst bei Stillstand des Becherwerks geöffnet werden kann). Öffnungen können auch mit Abdeckungen verschlossen sein, die sich nur mit Werkzeugen öffnen lassen. Die Abdeckungen dürfen nach dem Lösen der Befestigungsmittel nicht in Schutzstellung verbleiben. Es hat sich auch als zweckmäßig erwiesen, bei Öffnungen, die häufig für Kontrollzwecke geöffnet werden müssen, diese als Tür auszuführen und hinter der Tür ein Schutzgitter fest zu verschrauben. Dadurch ist die Sichtkontrolle jederzeit möglich und somit die feste Verschraubung oder die elektrische Verriegelung der Tür kann entfallen.

Neben den üblichen Schalteinrichtungen wie z. B. verschließbare Hauptschalter, wie sie bereits bei Gurtförderern dargestellt wurden, sind bei Becherwerken einige Besonderheiten zu beachten. Es empfiehlt sich, die Antriebe standardmäßig mit Kriechantrieben auszurüsten, wodurch bei Wartungsarbeiten ein exaktes Positionieren der Einzelbecher an den Wartungsöffnungen möglich ist.

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Abb. 35
Durch Gitter gesicherte Kontrollöffnung

Not-Halt-Einrichtungen müssen zumindest an Becherwerkskopf, am Becherwerksfuß und an allen elektrisch verriegelten Instandhaltungsöffnungen angeordnet werden. Es ist sinnvoll, sowohl am Becherwerkskopf als auch am Becherwerksfuß jeweils eine verschließbare Netztrenneinrichtung zu installieren. An Wartungsöffnungen sollte eine "Vor-Ort-Steuerung" einschließlich "Not-Halt" vorhanden oder anschließbar sein, die es ermöglicht, den Becherstrang z. B. für den Wechsel von Bechern in jede gewünschte Position zu verfahren. Die Steuerung muss hierbei als Totmannschaltung (Steuerung ohne Selbsthaltung) ausgeführt sein und so angeordnet sein, dass die Gefahrstellen nicht erreicht werden können.