DGUV Information 215-530 - Klima im Fahrzeug Antworten auf die häufigsten Fragen

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Klima im Fahrzeug
Antworten auf die häufigsten Fragen
(DGUV Information 215-530)

Information

(bisher: BGI 7005)

Gesund und fit im Kleinbetrieb

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Fragen zum Klima in Fahrzeugen1
Frage 1: Wodurch wird das Klima im Fahrzeug beeinflusst ?1.1
Frage 2: Welche Auswirkungen hat ein ungünstiges Klima auf die Leistungsfähigkeit des Fahrpersonals ?1.2
Frage 3: Gibt es eine "richtige" Temperatur im Fahrzeug ?1.3
Frage 4: Welchen Einfluss hat die Sonneneinstrahlung ?1.4
Frage 5: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Wärmebelastung im Fahrzeug und der Unfallhäufigkeit ?1.5
Frage 6: Welchen Einfluss haben Lüftung, Gebläse und Luftverteilung auf das Klimaempfinden ?1.6
Frage 7: Wie kann das Klima in einem Fahrzeug umfassend beurteilt werden ?1.7
Fragen zur Fahrzeugklimatisierung2
Frage 8: Welche Arten von Klimaanlagen gibt es ?2.1
Frage 9: Wie funktioniert eine Klimaanlage im Fahrzeug ?2.2
Frage 10: Ist eine Klimaanlage Luxus oder Notwendigkeit ?2.3
Frage 11: Was ist besser, eine manuell gesteuerte Klimaanlage oder eine Klimaautomatik ? 2.4
Frage 12: Was ist bei der Fahrzeugbeschaffung zu beachten ?2.5
Frage 13: Kann eine Kimaanlage nachgerüstet werden ?2.6
Frage 14: Wie soll ich meine Lüftungs-/Klimaanlage einstellen ?2.7
Frage 15: Welche Ursachen können gereizte Augen während der Fahrt haben ?2.8
Frage 16: Was ist die Ursache dafür, wenn es nach Einschalten der Klimaanlage muffig riecht ?2.9
Frage 17: Muss die Klimaanlage regelmäßig gewartet werden ?2.10
Fragen zu Luftschadstoffen in Fahrzeugen3
Frage 18: Was sind die Ursachen für schlechte Luft im Fahrzeug ?3.1
Frage 19: Welche Luftschadstoffe sind in Fahrzeugen häufig zu finden ?3.2
Frage 20: Welche Filter gibt es und wann ist deren Einsatz sinnvoll ?3.3
Frage 21: Wie lässt sich die Luftqualität im Fahrzeug verbessern ?3.4
Fragen zu Fahrzeugen unter besonderen Einsatzbedingungen4
Frage 22: Was sind besondere Einsatzbedingungen und welche Gefährdungen resultieren hieraus ?4.1
Frage 23: Welche besonderen Gefährdungen liegen hierbei vor ?4.2
Frage 24: Welche Schutzmaßnahmen gibt es beim Einsatz von Fahrzeugen in kontaminierten Bereichen ?4.3
Wer hilft weiter?5
Wo erfahre ich mehr?6
Welche Fragen und Anregungen haben Sie an uns?7

Vorbemerkung

Beim Führen eines Fahrzeuges ergeben sich ständig wechselnde Situationen, auf die das Fahrpersonal reagieren muss, beispielsweise durch Steuer- oder Bremsmanöver. Ermüdung und Fehlbeurteilungen führen zu Fahrfehlern und unter Umständen zu Unfällen mit gravierenden Folgen. Für die Konzentrationsfähigkeit des Fahrpersonals, das Urteilsvermögen, die Reaktionsgeschwindigkeit, psychische Ausgeglichenheit und Fahrkondition sind Umgebungseinflüsse von hoher Bedeutung.

Zu den Umgebungseinflüssen gehören besonders die klimatischen Verhältnisse und die Luftqualität. Durch geeignete Maßnahmen können diese verbessert werden.

Diese DGUV Information gibt praktische Hinweise, welche Voraussetzungen für ein angemessenes Klima und eine zuträgliche Luftqualität am Fahrzeugarbeitsplatz von gewerblich genutzten Straßen- und Schienenfahrzeugen, z. B. Pkw, Transporter, Lkw, Linien- und Reisebusse, Eisenbahnfahrzeugen und Straßenbahnen, notwendig sind.

Sie gibt Hinweise zur Ausstattung der Fahrzeuge, zur Beheizung, Belüftung und Klimatisierung, sowie zur Instandhaltung und Benutzung dieser Einrichtungen.

In anderen Fahrzeugen, z. B. Flurförderzeuge, landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge, Bagger und Krane, Wasser- und Luftfahrzeuge, können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten. Die vorliegende DGUV Information kann auch für diese Fahrzeuge sinngemäß herangezogen werden.

Bei Fahrzeugen für spezielle Einsatzbedingungen können besondere, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermittelnde Schutzmaßnahmen notwendig sein (siehe Frage 23).

In Einzelfällen wird immer noch der Rat von geeigneten Ansprechpersonen oder Fachleuten einzuholen sein.

Die Anforderungen an Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den diese konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Für Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, gelten nach ArbStättV nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3. Insofern gelten hier die zugehörigen Regelungen für das Raumklima (ASR A3.5 Raumtemperatur, ASR A3.6 Lüftung) an Arbeitsstätten nicht.

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