DGUV Information 215-530 - Klima im Fahrzeug Antworten auf die häufigsten Fragen

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Abschnitt 2.5 - Frage 12:
Was ist bei der Fahrzeugbeschaffung zu beachten ? ccc_1647_190601_01.jpg

Eine wirksame Beheizung und Kühlung des Fahrzeugarbeitsplatzes ist heute Standard. Im Winter muss es möglich sein, in normaler Kleidung zu fahren. Dicke Jacken, Handschuhe und Schals können die Fahrtätigkeit beeinträchtigen und die Wirksamkeit des Sicherheitsgurtes reduzieren. Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung, z. B. Omnibusse, Straßenbahnen und Triebwagen, muss eine getrennte Regelung der Klimaanlage bzw. Heizung von Fahrzeugkabine und Fahrgastraum möglich sein. Abhängig von den Einsatzbedingungen des Fahrzeugs können jedoch Zusatzausstattungen erforderlich sein:

  • Zusatzheizung/Standheizung

    Zusatzheizung ist zu empfehlen bei Fahrzeugen mit großem Innenraum (Kleintransporter, Transporter und Lkw mit Doppelkabine). Gerade moderne, Energie sparende Motoren produzieren weniger Abwärme, die zur Beheizung großer Innenräume unter Umständen nicht mehr ausreicht.

    Standheizung ist zu empfehlen, wenn sich Personen bei niedrigen Außentemperaturen längere Zeit im stehenden Fahrzeug aufhalten (z. B. bei Übernachtung, Pausen- und Wartezeiten im Lkw). Die Standheizung ist dann wirtschaftlicher und umweltschonender als das (verbotene) Laufen lassen des Motors.

  • Standklimaanlage

    Die meisten Nutzfahrzeuge sind heute mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob eine Standklimaanlage notwendig ist. Dies gilt besonders, wenn Pausen und Schlafzeiten in der Fahrzeugkabine verbracht werden müssen. Eine temperierte Fahrzeugkabine ist nicht nur angenehmer, sondern durch eine gute Erholung wird das Unfallrisiko deutlich reduziert.

  • Sitzheizung

    Sitzheizung ist zu empfehlen, wenn Fahrzeuge ohne Vorheizmöglichkeit im Freien oder in einer unbeheizten Garage abgestellt werden.

  • Doppelverglasung/Dachkanalheizung

    Doppelverglasung oder Dachkanalheizung im Linienbus ist zu empfehlen in Regionen mit rauem Klima, z. B. in Hochlagen. Am Fahrzeugarbeitsplatz von Linienbussen sollen im Dauerbetrieb mindestens 18 °C auch bei extremer Kälte erreicht werden können.

  • Türflügelsperre

    Verkehrt ein Linienbus an Haltestellen mit geringem Personenaufkommen, ist eine Türflügelsperre zu empfehlen. Sie ermöglicht es dem Fahrpersonal statt zwei Türflügel nur einen zu öffnen. Dadurch strömt in den Wintermonaten weniger Kaltluft und in der warmen Jahreszeit weniger warme/heiße Luft ins Fahrzeuginnere.

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Abb. 9
Türflügelsperre: Beide Türen geöffnet

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Abb. 10
Türflügelsperre: Nur eine Türe geöffnet

  • Einrichtungen gegen Aufheizen durch Sonneneinstrahlung

    Aus Gründen der Sichtverhältnisse aber auch aus Gründen des Designs wird oft eine großzügige Verglasung gewählt. Als betreibendes Unternehmen hat man auf das Fahrzeugdesign aber meist nur bei in Kleinserie hergestellten Fahrzeugen, z. B. im Bahnbereich, Einfluss. Selbst wenn mit der Klimaanlage die Lufttemperatur am Fahrzeugarbeitsplatz begrenzt werden kann, wird starke Sonneneinstrahlung als unangenehm empfunden. Hilfreich ist daher eine besondere Wärmeschutzverglasung. Sonnenschutzrollos an Front- und Seitenscheiben sollten die Sonnenstrahlung nach außen reflektieren, z. B. in heller Farbe gehalten sein, und ganz heruntergezogen werden können. Damit kann das Aufheizen der Fahrzeugkabine im Stillstand reduziert werden. Da auch die Fahrzeugfarbe einen Einfluss auf die Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes hat, sind helle Fahrzeuglackierungen vorzuziehen.

Sonnenschutzrollo an Frontscheibe

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Abb. 11
Stillstand

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Abb. 12
Fahrbetrieb