DGUV Information 213-006 - Vermessung und Berechnung von Bohrlochsprengungen

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Abschnitt 5.1 - 5 Herstellen und Kontrollieren der Bohrlöcher
5.1 Bohrplan, Bohrprotokoll

Aus dem Grundriss und den Profilen ist ein Bohrplan zu erstellen. In diesem sind vor allem Länge und Neigungswinkel der Bohrlöcher anzugeben (Abbildung 27 und 28). Dieser Plan ist dem Bohrmaschinisten auszuhändigen. Nachdem der Sprengberechtigte die Bohrlochansatzpunkte festgelegt hat, kann der Bohrmaschinist die Bohrlöcher herstellen. Besonderheiten beim Bohren wie Durchfallen des Bohrgestänges, Verschwinden der Spülluft oder Lehmeinschlüsse müssen unbedingt in einem Bohrprotokoll vermerkt werden. Nach dem Bohren ist dieses Bohrprotokoll dem Sprengberechtigten auszuhändigen, damit dieser gegebenenfalls die Lademengenberechnung korrigieren kann.

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Abb. 27 Bohrplan, Ausdruck aus QuarryDetonator, Quelle geokonzept
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Abb. 28 Bohrprotokoll, Ausdruck aus QuarryDetonator, Quelle geokonzept
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Abb. 29 Fehler durch falsches Aufstellen des Bohrgeräts