DGUV Information 201-015 - Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen

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Abschnitt 4 - 4 Bedingungen für das Handhaben von Mauersteinen

  1. 4.1

    Als Einhandsteine dürfen nur Mauersteine verarbeitet werden, die die in Abschnitt 2.1.1 genannten Grenzwerte nicht überschreiten.

  2. 4.2

    Als Zweihandsteine dürfen nur Mauersteine verarbeitet werden, die ein Verarbeitungsgewicht von nicht mehr als 25 kg haben und

    • mit Griffhilfen nach Abschnitt 2.4 versehen sind

      oder

    • so gestaltet sind, daß sie mit Greifwerkzeugen nach Abschnitt 2.5 versetzt werden können.

    Für das Verarbeitungsgewicht wird auf der Grundlage in der Praxis vorgenommener Messungen die normale produktions- und witterungsbedingte Feuchtigkeit angenommen für:

    • Mauersteine, die in der Praxis relativ wenig Wasser aufnehmen, mit bis zu:

      5 %für Mauerziegel - Vollziegel und Hochlochziegel (Mz) nach DIN 105 Teil 1,
      5 %für Mauerziegel - Leichthochlochziegel (HLZ) nach DIN 105 Teil 2,
      5 %für Kalksandsteine - Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine (KS) nach DIN 106 Teil 1,
      5 %für Kalksandsteine - Vormauersteine und Verblender (KS) nach DIN 106 Teil 2,
      5 %für Mauersteine aus Beton (Hbn) nach DIN 18 153;
    • Mauersteine, die in der Praxis relativ viel Wasser aufnehmen, mit bis zu:

      15 %für Hohlblöcke aus Leichtbeton (Hbl) nach DIN 18 151,
      15 %für Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton nach DIN 18 152,
      15 %für Porenbeton-Blocksteine (PB) und PorenbetonPlansteine (PP) nach DIN 4165 (Porenbeton = früher Gasbeton).

    Aus den höchstzulässigen Verarbeitungsgewichten werden unter Abzug der vorgenannten Feuchtigkeitswerte für die verschiedenen Steinarten und deren Formate ihre jeweils höchstzulässigen Steinrohdichten errechnet. Damit kann jeder Mauersteinart und jedem Format eine Rohdichteklasse nach DIN zugeordnet und damit bestimmt werden, welche Mauersteine von Hand vermauert werden dürfen und welche nicht. Diese Angaben sind in Tabelle 3 "Beispiele für Mauersteine, die von Hand bzw. die nicht von Hand verarbeitet werden dürfen" für häufig vorkommende Mauersteinarten und -formate zusammengestellt.

  3. 4.3

    Mauersteine mit einem Verarbeitungsgewicht von mehr als 25 kg dürfen nicht von Hand vermauert werden. Dies gilt auch dann, wenn eine zweite Person dabei Hilfestellung leistet. Derartige Steine dürfen nur mit Hilfe von Versetzgeräten oder -maschinen entsprechend Abschnitt 5.1 versetzt werden.

  4. 4.4

    Für die Entscheidung, ob Mauersteine bestimmter Arten und Formate von Hand vermauert werden dürfen oder mit maschineller Hilfe versetzt werden müssen, sind die Angaben in Tabelle 3 zu berücksichtigen.

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    Tabelle 3: Beispiele für Mauersteine, die von Hand bzw. die nicht von Hand verarbeitet werden dürfen%