DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Bauartabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung

  • Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern dürfen nur an sichere Flächen angelegt werden.

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Unsichere Anlegestellen sind z. B. Glasscheiben, Spanndrähte, Masten, Stangen, unverschlossene Türen.

  • Anlegeleiter nur in der angegebenen Aufstellrichtung benutzen (falls konstruktionsbedingt erforderlich).

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  • Bei Schiebeleitern und mehrteilige Mehrzweckleitern in Gebrauchsstellung als Anlegeleiter ist darauf zu achten, dass bei einer unbeweglichen Fixierung am Leiterkopf beim Besteigen und der damit verbundenen Durchbiegung die Gefahr besteht, dass sich Leiterteile gegeneinander bewegen und sich dadurch Verriegelungen der Leiterteile lösen könnten. Es sollten daher für diese Leiterbauart geeignete Leiterkopfsicherungen gewählt werden.

  • Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern mit Stufen müssen unter einem Winkel von 60° bis 70° zur Waagerechten angelegt werden. Sind die Leitern mit Sprossen ausgeführt, so beträgt der Anlegewinkel zwischen 65° und 75°. Zu flaches Anlegen kann zum Wegrutschen, zu steiles Anlegen zum Umkippen führen.

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Abb. 59
"Ellbogenmethode" zur Bestimmung des Anlegewinkels

Anlegewinkel Stufenleiter:

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Anlegewinkel Sprossenleiter:

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  • Stufenleiter so aufstellen, dass die Stufen annähernd waagerecht stehen.

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  • Bei Anlege- und Schiebeleitern dürfen die obersten drei Stufen/Sprossen nicht betreten werden.

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Beim Betreten der obersten drei Stufen- oder Sprossen fehlt nicht nur die Haltemöglichkeit, sondern es besteht die erhöhte Gefahr des Wegrutschens.

  • Bei Mehrzweckleitern in Gebrauchsstellung "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" dürfen die oberen vier Stufen des Schiebeleiterteiles nicht bestiegen werden.

    Der obere Teil des Leiterschenkels dient nur dem Festhalten. Beim Besteigen der oberen Stufen besteht Kippgefahr.

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  • Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern in Gebrauchsstellung als Anlegeleiter sind nur zum Übersteigen geeignet, wenn sie mindestens einen Meter überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind. Um ein Verrutschen zu vermeiden, ist der Leiterkopf zu fixieren.

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  • Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern auf Erdboden, Grasflächen oder sonstigem nachgiebigen Untergrund mit Stahlspitzen aufstellen, wenn der Untergrund nicht durch andere Maßnahmen (z. B. großflächige Unterlage) tragfähig gemacht werden kann.

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  • Die Sperrbolzen höhenverstellbarer Leitern müssen vollständig in den Sprossenlöchern eingeschoben werden.

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Abb. 60
Sperrbolzen an höhenverstellbarer Leiter

  • Bei der Verwendung von höhenverstellbaren Leitern (Schiebe-, Mehrzweck- und Stehleitern) müssen die Fallhakensicherungen, falls nicht selbsttätig einrastend, manuell eingelegt werden. Die vollständige Sicherung durch die Sperreinrichtungen muss vor der Benutzung der Leiter kontrolliert werden.

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Abb. 61
Fallhakensicherung

  • Anlegeleitern nicht von oben her bewegen

  • Stehleitern ohne Haltevorrichtung dürfen nur bis zur jeweils drittobersten Stufe betreten werden.

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Die beiden oberen Stufenpaare dienen dem Anlehnen und ermöglichen so einen sicheren Stand auch ohne separate Haltevorrichtung.

  • Stehleitern und Podestleitern dürfen nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen verwendet werden, damit die Standsicherheit gewährleistet wird.

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  • Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden.

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Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen. Beim Betreten der untersten Stufen kommt es zur Überlastung der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen.

  • Von Stehleitern oder Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung "Stehleiter" bzw. "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" und von Podestleitern darf nicht auf hoch gelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen übergestiegen werden.

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Beim Übersteigen besteht erhöhte seitliche Kippgefahr.

  • Bei fahrbaren Stehleitern und Podestleitern sind die druckfesten Spreizsicherungen einzulegen. Sind bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter druckfeste Aussteifungen vorhanden, gehört das Einlegen der Spreizsicherung zur bestimmungsgemäßen Verwendung.

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Die druckfesten Spreizsicherungen verhindern das Zusammenschieben der beiden Leiterschenkel. Spreizsicherungen dürfen nicht als Ablage verwendet oder betreten werden.

  • Fahrbare Steh- und Podestleitern sind gegen unbeabsichtigtes Verfahren zu sichern.

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Abb. 62
Feststellbare Fahrrolle: Sicherung durch die Betätigung der Feststellbremse

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Abb. 63
Federbelastete Fahrrolle: "Automatische" Sicherung durch die Belastung beim Betreten.

  • Podest- und Plattformleitern müssen vollständig ausgeklappt werden, so dass die Plattform waagerecht steht.

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Abb. 64
Podestleiter in klappbarer Ausführung

  • Mobile Podestleitern nur mit Stabilisator verwenden (wenn Teil der Leiter).

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  • Podestleiter nur mit Ballast verwenden (wenn dieser Teil der Leiter ist).

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  • Podestleitern nur mit angezogenen Bremsen verwenden (wenn diese Teile der Leiter sind).

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  • Podestleitern nicht im Außenbereich verwenden, wenn sie nicht dafür ausgelegt sind.

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  • Ein- oder Mehrgelenkleitern bzw. Mehrzweckleitern mit einrastenden Gelenken dürfen erst verwendet werden, wenn sich alle Gelenke in Sperrstellung befinden.

    Die Sperrstellung der Gelenke ist erkennbar, z. B. durch Markierung/Prägung im Bereich des Sperrbolzens mit "O - C" ("open"-"close" = "offen"-"geschlossen" oder "O - Z" ("offen"-"zu") (siehe Abb. 65).

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Abb. 65
Sperrstellung der Gelenke (Sperrbolzen rechts auf Z = zu)

  • Ein- oder Mehrgelenkleitern sollten auf dem Boden liegend auf- und zusammengeklappt werden und nicht in ihrer Benutzungsposition.

  • Höchste vom Hersteller angegebene Last des Podestes in Gerüststellung beachten. Bei einer Verwendung der Leiter als Plattform dürfen nur vom Hersteller empfohlene Plattformelemente verwendet werden. Das Plattformelement muss vor der Benutzung gesichert werden (falls konstruktionsbedingt erforderlich).

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  • Verbotene Stellungen: umgekehrte Stellung, M-Stellung

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Teleskopleitern

  • Sperrmechanismen für alle ausgezogenen Sprossen/Stufen müssen vor der Benutzung kontrolliert und verriegelt werden.

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  • Teleskopleitern: Anweisung für die Handhabung von Sperrmechanismen, einschließlich der Angabe der Sperr- und Entsperrstellung, beachten.

  • Teleskopleitern: Hände/Finger nicht in den Bereich der Sprossen (Scherbereich) bringen, wenn die Leiter in ihre möglichen Gebrauchsstellungen gebracht werden.

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  • Nicht auf dem letzten Meter einer Teleskopleiter stehen.

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Dachauflegeleitern

  • Dachauflegeleitern mit der zweiten Sprosse mittig in Sicherheitsdachhaken einhängen

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Abb. 66
Einhängen der Dachauflegeleiter

Dachauflegeleitern nicht

  • als Anlegeleiter verwenden

  • mit der obersten Sprosse einhängen

  • in die Dachrinne oder sonstige Bauteile (z. B. Schneefang, Attika) stellen

  • bei einer Dachneigung von mehr als 75° verwenden

  • mit deckendem Anstrich versehen