DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Informat...

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Abschnitt 7, 7 Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäd...
Abschnitt 7
Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Titel: Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-016
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7 – 7 Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Verwendung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterverwendung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Entsorgung nicht möglich ist.

Instandsetzungsarbeiten größeren Umfanges sollten von Fachbetrieben oder dem Hersteller des Aufstiegs vorgenommen werden.

Dazu gehören z. B.:

  • Einbördeln von Sprossen

  • Schweißarbeiten

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Abb. 69
Beispiel einer stark beschädigten Leiter, die nicht mehr verwendet werden darf

Die fachgerechte Instandsetzung des hier dargestellten stark beschädigten Leiterteiles einer Schiebe- oder Mehrzweckleiter ist nicht mehr möglich. Die Leiter kann gegebenenfalls gekürzt werden, wobei auf den festen Sitz der neu eingebauten Leiterfüße zu achten ist.