
Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Abschnitt 5.4 – 5.4 Transport und Lagerung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur so transportiert werden, dass keine Personen gefährdet werden. Schwere oder sperrige Leitern, z. B. mehrteilige Schiebeleitern, sollten aus ergonomischen Gründen von mehr als einer Person getragen werden. Wenn möglich, sollten Transportmittel, z. B. Transportrollen, verwendet werden.

Abb. 67
Ergonomischer Transport schwerer Leitern mittels Transportrollen
Beim Transport von Leitern und Tritten auf Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie ausreichend gesichert sind und nicht beschädigt werden.

Abb. 68
Beispiel: Ladungssicherung der Leiter auf einem Dachträger
Leitern und Tritte sind gegen schädigende Einwirkungen geschützt zu lagern.
Schäden können je nach Werkstoff, z. B. durch Witterungseinflüsse, sonstige Feuchtigkeits- und Temperatureinflüsse, Säure- und Laugeneinwirkungen, eintreten.