Abschnitt 8 - 8 Kennzeichnung
Steigeisen- und Steigleitergänge, die mit Steigschutzeinrichtungen nachgerüstet sind, müssen an allen möglichen Erst-Einstiegsstellen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung der Steigschutzeinrichtung muss der DIN EN 353-1 entsprechen.
Der Kennzeichnung soll das der Schiene zugehörige mitlaufende Auffanggerät zu entnehmen sein.
Es wird empfohlen, für Steigeisen- und Steigleitergänge an allen möglichen Erst-Einstiegsstellen der Kennzeichnung eine Angabe über den zur Benutzung der Einrichtung berechtigten Personenkreis entsprechend DIN 18799, Anhang A hinzuzufügen.