DGUV Information 201-014 - Informationen für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen

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Abschnitt 7 - 7 Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen zwischen Schornsteinunterkante und Einstiegsebene

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Abb. 4
Unsichere Zugangssituation bei Steigleitern am Schornstein

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Abb. 5
Steigleiter bis zum Boden geführt und gegen unbefugte Benutzung gesichert

Die Einstiegsstelle des Steigeisen- oder Steigleitergangs ist so zu gestalten, dass das Einführen des mitlaufenden Auffanggerätes in die Schiene von einem gesicherten Standplatz erfolgt (siehe Abschnitt 4.1.3).

Werden dazu die Steigeisen- oder Steigleitergänge bis zur Schornsteinunterkante ausgebaut, so ist sicherzustellen, dass die Tritte den gleichen Abstand voneinander haben wie der Steigeisen- oder Steigleitergang. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Tritte des Ausbaus in allen Achsen mit den Tritten des Steigeisen- oder Steigleitergangs übereinstimmen.

Werden dazu an der Einstiegstelle Podeste errichtet, so sind diese mit einem dreiteiligen Geländer sowie einem gesicherten Zugang auszustatten.