DGUV Information 250-006 - Merkblatt für die Behandlung von Erkrankungen durch Arbeiten in Überdruck (Arbeiten in Druckluft, Taucherarbeiten)

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Abschnitt 3.1 - 3
Durchführung der Behandlung

3.1
Behandlung des Barotraumas

Bei Behinderung des Druckausgleiches können durch Druckdifferenzen an allen luftgefüllten Räumen im oder am menschlichen Körper Schmerzen und Schäden (Barotraumen) auftreten. Diese Beschwerden treten weitaus häufiger bei Druckerhöhung als bei Drucksenkung auf. Betroffen sein können Lunge, Nasennebenhöhlen, Mittelohr, Haut unter Gesichtsmaske oder Trockentauchanzug, schadhafte Zähne, Magen-Darm-Trakt. Druckausgleich im Mittelohr läßt sich zumeist durch weites Öffnen des Mundes, Schlucken, Gähnen und Pressen gegen die zugehaltene Nase bei geschlossenem Mund (Valsalva-Versuch) erreichen. Auch durch geringfügige Drucksenkung und verlangsamte Druckerhöhung lassen sich Druckausgleichsstörungen oft überwinden. Bei Schleimhautschwellungen in den Tuben oder Nebenhöhlenöffnungen kann - außer beim Tauchen - ein Versuch mit schleimhautabschwellenden Nasentropfen oder -sprays gemacht werden. Bleiben trotz dieser Maßnahmen Schmerzen bestehen, muß bis zur Behebung der Druckausgleichsstörungen der Einsatz in Überdruck unterbleiben, weil andernfalls Schleimhautblutungen oder Trommelfellrisse entstehen können.

Ausnahme:Rekompression bei Druckfallerkrankungen (siehe Abschnitt 3.2.2)

Schwere Formen des Barotraumas (Trommelfellperforation, Hämatotympanon, Lungenödem, "Blaukommen") sind so bald wie möglich fachärztlich zu behandeln.