DGUV Information 250-006 - Merkblatt für die Behandlung von Erkrankungen durch Arbeiten in Überdruck (Arbeiten in Druckluft, Taucherarbeiten)

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Anhang 2 - Erläuterung zur Anwendung der Behandlungstabellen

Vorbemerkung

Für die differenzierte Anwendung der Behandlungstabellen ist die Klassifizierung der Symptome der Dekompressionserkrankung maßgebend; sie soll nur von einem erfahrenen Taucherarzt vorgenommen werden.

"leichte Form":Hautmarmorierung bzw. Gelenk- oder Gliederschmerzen
"schwere Form":Funktionsstörungen oder -ausfälle des Zentralnervensystems, des Kreislaufs oder der Atmung; auch abdominelle Symptome

Häufig überdecken "leichte" Symptome, z.B. heftige Gelenkschmerzen, die ersten Manifestationen der schweren Form, z.B. Parästhesien oder eine umschriebene Muskelschwäche; in solchen Fällen muß die Erkrankung als "schwer" eingestuft werden.

Entsprechend der Therapieform wurden die folgenden Behandlungstabellen ausgewählt:

  • S1/S2 (S = Standard) für die Standardtherapie

  • L1/L2 (L = Luft) für die Nottabellen bei Ausfall der Sauerstoffatmung

  • D1/D2 (D = Druckluft) für verkürzte Behandlung bei Druckluftarbeiten

Standardtherapie (siehe Abbildungen)

Tabelle S1 stellt die Regelbehandlung für alle Fälle der Dekompressionserkrankung dar.

Für besonders schwere, akute Fälle, insbesondere nach zu schnellem Aufstieg beim Tauchen (Verdacht auf Luftembolie), ist die Tabelle S2 vorgesehen, sie soll nur von einem erfahrenen Taucherarzt angeordnet werden.

Nottabellen für Ausfall der Sauerstoffatmung

Falls während der Behandlung die Sauerstoffatmung unmöglich wird, ist als Ausweichmöglichkeit Tabelle L2 angegeben, bzw. kann für leichte Formen der Dekompressionserkrankung dann auch Tabelle L1 eingesetzt werden (nur nach Druckluftarbeiten nicht tiefer als 15 m).

Falls der Ausfall der Sauerstoffversorgung schon vor Behandlungsbeginn bekannt ist, muß der Patient unter normobarer Sauerstoffatmung in das nächste einsatzbereite hyperbare Therapiezentrum verlegt werden.

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Tabelle L

Verkürzte Behandlung bei Druckluftarbeiten (mit Sauerstoffatmung)

Tabelle S1 kann bei leichten Dekompressionserkrankungen verkürzt werden, jedoch nur bei Druckluftarbeiten bis 15 m Tiefe (Tabelle D1); alternativ kommt noch Tabelle D2 in Betracht, die nur eine Behandlungstiefe von 12 m aufweist (z.B. bei O2-Intoleranz). Die Sauerstoffatmung bei den Tabellen D1 und D2 wird in der angegebenen Weise jeweils von Luftatmung für 5 min unterbrochen.

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Tabelle D

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Tabelle S1

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Tabelle S2