DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Frequenzbewertung

Der Hörfrequenzbereich liegt beim Menschen zwischen etwa 16 Hz und 16 kHz (DIN 1320:2009-12 "Akustik-Begriffe"). Unterhalb von 16 Hz spricht man von Infraschall, oberhalb von 16 kHz von Ultraschall.

Das im Arbeits- und Gesundheitsschutz gebräuchlichste Frequenzfilter ist das "A"-Filter (auch "A-Bewertung" genannt). Damit soll das menschliche Hörempfinden bei moderaten Schallpegeln nachgebildet werden (Abb. 3 und DIN EN 61672-1:2014-07 "Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 1: Anforderungen"). Das Ohr des Menschen ist im mittleren Frequenzbereich von ca. 500 Hz bis 5.000 Hz am empfindlichsten. Sehr hohe und sehr tiefe Töne werden schlechter wahrgenommen. Diesem Umstand wird durch die A-Bewertungskurve Rechnung getragen (Abb. 3). Bei Verwendung dieser Frequenzbewertung wird der Schalldruckpegel als LA in dB angegeben. Gebräuchlich ist auch die Schreibweise L in dB(A). Die Maßeinheit Hz (= Hertz) der Frequenz gibt die Zahl der Schwingungen pro Sekunde an.

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Abb. 3
Im Arbeitsschutz gebräuchliche Frequenzbewertungen

Weiterhin wird das "C"-Filter oder die sogenannte C-Bewertung verwendet. Bei dieser Frequenzbewertung werden die hörbaren tiefen und hohen Töne nur wenig gedämpft (Abb. 3). Das entspricht der Hörempfindung des Menschen bei sehr hohen Schalldruckpegeln. Die Messwertangabe erfolgt analog in LC in dB oder L in dB(C).