DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 9.5 - 9.5 Akzeptanz und Gewöhnung

Um die Akzeptanz für das Tragen von Gehörschutz zu erhöhen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Neulinge im Betrieb, ob Auszubildende oder Neueinstellungen, werden gleich zu Beginn theoretisch und praktisch in die Benutzung von Gehörschutz unterwiesen.

  • Allen Beschäftigten sollten mehrere Gehörschutzarten zur Verfügung gestellt werden.

  • Vorgesetzte müssen Vorbilder sein. Auch die Personen, die sich nur kurz in Lärmbereichen aufhalten, sollten wirksamen und gut sichtbar Gehörschutz benutzen.

An Lärm kann man sich angeblich leicht gewöhnen, an Gehörschutz weniger. Der Gewöhnung an Lärm liegt eine Selbsttäuschung zugrunde, denn die Betroffenen haben bereits einen Gehörschaden erlitten und nehmen den Lärm deshalb nicht mehr in voller Stärke wahr.

Es ist hingegen möglich, sich an Gehörschutz zu gewöhnen, indem man die Benutzungsdauer täglich ausdehnt. Schon nach kurzer Zeit wird der Lärm als lästiger empfunden als der Gehörschutz.

Problematisch ist die Benutzung von Gehörschutz bei unterbrochener Lärmeinwirkung. In der Lärmpause ohne Gehörschutz, wird er auch nicht wieder benutzt, wenn der Lärm plötzlich wiedereinsetzt, weil die Übung dafür fehlt, die Person sich noch nicht an die Handhabung gewöhnt hat oder der Gehörschutz nicht griffbereit ist. Aber auch kurzzeitige Lärmeinwirkung wird unterschätzt. Kapseln und Bügelstöpsel sind Gehörschutzarten, die schnell auf- und wieder abgesetzt werden können. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch die aus dem Verwaltungs- und Konstruktionsbereich, sollten in der Lage sein, entsprechenden Gehörschutz einzusetzen.