DGUV Information 250-005 - Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen

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Abschnitt 1 - Achten Sie auf Hauterkrankungen im Betrieb

Hautkrankheiten stehen mit an vorderer Stelle sowohl bei den gemeldeten Erkrankungen als auch bei den anerkannten Berufskrankheiten.

Auslöser sind in den meisten Fällen Feuchtarbeit, Tätigkeiten mit reizenden oder allergieauslösenden Stoffen sowie häufige, oft zu aggressive Hautreinigung, vielfach auch in Kombination mit mechanischer Belastung.

Eine Schädigung der Haut kann sich zunächst durch kleinste und leicht zu übersehende Hautveränderungen äußern. Unbeachtet können diese mit der Zeit zur manifesten Erkrankung und Berufskrankheit führen. Die frühzeitige Entdeckung und Beachtung von ersten Hautveränderungen ermöglicht es, rechtzeitig die richtigen Schutzmaßnahmen zu treffen und eine Verschlimmerung zu verhindern. Denn schwere Hauterkrankungen können dazu führen, dass die hautbelastende Tätigkeit aufgegeben werden muss. Soweit muss es nicht kommen.

Betroffenen und betrieblichen Akteurinnen und Akteuren soll mit dieser DGUV Information ein Leitfaden in die Hand gegeben werden, der Ihnen konkrete und praktikable Hilfestellung bietet.

Optimal ist, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten.

Wer ist das?

  • die betroffene Person

  • das Unternehmen

  • der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin

  • die Sicherheitsbeauftragten

  • die Sicherheitsfachkräfte

  • die Arbeitnehmervertretung

  • der Hautarzt oder die Hautärztin

  • die Unfallversicherungsträger

Wie erkennen Sie eine möglicherweise beruflich verursachte Hauterkrankung?

Normale Haut ist glatt und geschmeidig, matt glänzend, rosig, feinporig, widerstandsfähig und wenig empfindlich. Bereits die trockene Haut, die leicht mit Rötung reagiert, sich schuppt, spannt, juckt oder zur Entzündung neigt, gehört zu den Veränderungen, die es zu beachten gilt, da sie Anzeichen eines beginnenden Handekzems sein können. Zunehmende Rötung, Schwellung, Bläschenbildung (insbesondere in den Fingerzwischenräumen), Nässen der Haut, Einrisse und Schmerzen sind Zeichen eines schweren Handekzems.

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Abb. 1
Nicht mehr harmlos: Abnutzungsekzem (in den Fingerzwischenräumen)

Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Erkrankung sind z. B.:

  • Übereinstimmung zwischen Einwirkungsort der beruflichen Belastung und Lokalisation der Hauterscheinungen (häufig Hände oder Unterarme)

  • Auftreten der Hauterscheinungen während oder unmittelbar nach der Arbeit, insbesondere wiederholtes Auftreten, Besserung oder Abheilung in arbeitsfreier Zeit

  • Auftreten gleichartiger Hauterscheinungen bei mehreren Beschäftigten

  • bekannte Allergie gegen Arbeitsstoffe.

Hilfestellung für
die betroffene Person

Sie sind selbst betroffen?

Nehmen Sie unbedingt die oben geschilderten Warnsignale ernst und wenden Sie sich an eine der folgenden Personen. So können in den meisten Fällen die Ursachen geklärt und beseitigt, die Symptome im Frühstadium behandelt und schwere chronische Erkrankungen verhindert werden und Sie bei der Behandlung Ihrer Hauterkrankung unterstützen.

Sie können insbesondere Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt, Sicherheitsfachkräfte oder vorgesetzte Personen ansprechen.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kennt die Belastungen für Ihre Haut an Ihrem Arbeitsplatz genau. Er oder sie berät Sie, ggf. gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, über die besten Schutzmaßnahmen. Ist eine spezielle Diagnostik und Therapie erforderlich, wird er oder sie Sie beim Hautarzt oder der Hausärztin vorstellen. Der Unfallversicherungsträger kann - mit Ihrem Einverständnis - über Ihre Hauterkrankung informiert werden.

Wenden Sie sich (gegebenenfalls über Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin) an einen Facharzt oder eine Fachärztin für Hauterkrankungen

Diese sind Spezialisten für die Behandlung und Diagnostik von Hautveränderungen. Für die Beurteilung Ihres Problems werden Sie dort zu Ihrem Arbeitsplatz, zu Ihren Tätigkeiten, den verwendeten Handschuhen, Hautreinigungsmitteln und dergleichen befragt - hier empfehlen wir, sich darauf vorzubereiten, indem Sie u. a. die konkreten Produktnamen der von Ihnen verwendeten Hautmittel und Handschuhe sowie ggf. Ihren Allergiepass mitbringen. Um eine Allergie als Ursache auszuschließen, werden eventuell Hauttestungen bei Ihnen durchgeführt. So wird Ihnen geholfen, Ihre Symptome schnell in den Griff zu bekommen.

Sofern ein Bezug zu Ihrem Arbeitsplatz gesehen wird, wird er oder sie - mit Ihrem Einverständnis - den Unfallversicherungsträger über Ihre Hauterkrankung informieren.

Wenden Sie sich selbst an Ihren Unfallversicherungsträger

Rufen Sie einfach an, mailen, faxen oder schreiben Sie. Sie benötigen dafür kein besonderes Formular. Adresse und Telefonnummer finden Sie auf dem Mitgliedsaushang in Ihrem Betrieb.

Der Unfallversicherungsträger wird sich dann um die notwendigen Schritte kümmern. Mit Ihnen gemeinsam werden Maßnahmen gesucht, die Sie bei der Gesundung Ihrer Haut unterstützen und möglichst eine beschwerdefreie Ausübung Ihres Berufes zu gewährleisten.

Hilfestellung für
Unternehmen

Sie sind Unternehmer, Unternehmerin oder eine vorgesetzte Person und haben die Vermutung, dass bei Ihnen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin unter einer Hauterkrankung leidet, die durch den Beruf verursacht oder schlimmer geworden ist?

Sie haben die Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz, das heißt, bei derartigen Erkrankungen sind auch Sie "zuständig". Rechtzeitiges Eingreifen kann für Sie Ausfallzeiten, Kosten, das Entstehen einer Berufskrankheit und gegebenenfalls den Verlust von erfahrenen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen verhindern.

Was sollten Sie tun?

Verdeutlichen Sie, dass in Ihrem Betrieb raue Hände kein Statussymbol für "ordentliche Arbeit" sind. Sprechen Sie die Betroffenen an, informieren Sie sie über Handlungsmöglichkeiten und signalisieren Sie Ihre Unterstützung.

Nutzen Sie den Anlass, um diesbezüglich Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen sowie Ihre Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen nochmals zu unterweisen auch im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge.

Schalten Sie Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin ein und bitten Sie um Unterstützung bei der Lösung des Problems.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin ist Ihr Berater oder Ihre Beraterin für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er oder sie kann die Betroffenen beraten und gegebenenfalls untersuchen, eventuell schon die Ursachen benennen, den Arbeitsplatzbezug am ehesten ausschließen oder bestätigen und Ihnen weitere Vorschläge für eine Verbesserung der Schutzmaßnahmen machen.

Wenden Sie sich an Ihren Unfallversicherungsträger

Rufen Sie einfach an, mailen, faxen oder schreiben Sie. Sie benötigen dafür kein spezielles Formular. Ihr Unfallversicherungsträger wird dann die für die Betroffenen notwendigen Maßnahmen einleiten und Sie gegebenenfalls bei der Lösung der Hautprobleme in Ihrem Betrieb unterstützen.

Hilfestellung für
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen

Sie sind Betriebsarzt oder Betriebsärztin und stellen bei Mitarbeitenden des von Ihnen betreuten Unternehmens eine Hauterkrankung fest, die beruflich verursacht sein könnte?

Es gehört zu Ihren Aufgaben als Betriebsarzt oder Betriebsärztin, die Mitarbeitenden arbeitsmedizinisch zu beraten und bei Bedarf und Einverständnis der Beschäftigten, sie zu untersuchen (hier zum Beispiel nach der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Gefährdung der Haut").

Eine rechtzeitige Beratung hinsichtlich der speziellen Verhältnisse am Arbeitsplatz kann hier oft eine Verschlimmerung der Erkrankung und die damit verbundenen Folgen wie vermehrte Ausfallzeiten, Störungen im Betriebsablauf und eventuell das Entstehen einer Berufskrankheit verhindern.

Was sollten Sie tun?

Beraten Sie die betroffene Person

Ihre Beratung sollte sowohl die Beachtung des vorhandenen Hautschutzplanes als auch zusätzliche individuelle Maßnahmen beinhalten. Auch private Hautbelastungen (Freizeitverhalten, Hobbys) sollten in die Beratung einbezogen werden. Informieren Sie die betroffene Person über Ihre Schweigepflicht und bemühen Sie sich gegebenenfalls um die Entbindung davon. Bleiben Sie in Kontakt mit den Betroffenen und überzeugen Sie sich von der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

Beraten Sie den Unternehmer oder die Unternehmerin

Ein Erkrankungsfall im Betrieb ist Anlass zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Suchen Sie gemeinsam mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin und der Sicherheitsfachkraft nach Lösungen Hautbelastungen im Betrieb zu reduzieren. Hierzu gehören z. B. die Überprüfung der hautbelastenden Arbeitsabläufe, das Vorhandensein eines aktuellen, arbeitsplatzgerechten Hautschutzplanes und die Bereitstellung der benötigten Schutzhandschuhe und Hautmittel.

Informieren Sie den Unfallversicherungsträger und schalten Sie gegebenenfalls einen Hautarzt oder eine Hautärztin ein

Melden Sie die Hauterkrankung mittels Hautarztbericht F 6050 (im Verlauf F 6052) oder mittels Gefährdungsbericht Haut F6060-5101 beim zuständigen Unfallversicherungsträger (siehe Anhang 1) an.

Des Weiteren steht ein Formular zur Vorstellung beim Hautarzt oder bei der Hautärztin zur Verfügung (F 2902, siehe Anhang 1), von dem der zuständige Unfallversicherungsträger einen Durchschlag erhält. Unterstützen Sie den Hautarzt oder die Hautärztin mit möglichst umfassenden Informationen zu den am Arbeitsplatz vorkommenden Hautbelastungen und Schutzmaßnahmen.

Hilfestellung für
Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitnehmervertretung

Sie sind Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte(r) oder Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin und vermuten, dass einer ihrer Kollegen oder Ihrer Kolleginnen an einer Hauterkrankung leidet, die beruflich verursacht sein könnte?

Sie kennen die Arbeitsplätze im Betrieb und sind Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für die Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Was sollten Sie tun?

Vergewissern Sie sich, dass der betroffenen Person die notwendigen Schutzhandschuhe und Hautmittel entsprechend des Hautschutzplans am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und diese benutzt werden.

Bestärken Sie ihn oder sie darin, mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin Kontakt aufzunehmen und - soweit noch nicht geschehen - die Sache frühzeitig von einem Hautarzt oder einer Hautärztin abklären zu lassen.

Informieren Sie ihn oder sie bitte über die Möglichkeit, sich selbst an den Unfallversicherungsträger zu wenden. Unterstützen Sie die betroffenen Personen bei individuellen Maßnahmen zur Lösung der Probleme in Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin.

Beraten Sie den Unternehmer oder die Unternehmerin

Ein Erkrankungsfall im Betrieb ist Anlass zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Thematisieren Sie Hautgefährdungen und Hautschutz in Ihrem Betrieb.

Prüfen Sie, ob das Thema hautgefährdender Tätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung ausreichend betrachtet wird.

Prüfen Sie, ob sich Arbeitsstoffe oder Arbeitsgefahren in dem jeweiligen Betriebsbereich geändert haben, die geeigneten Schutzmaßnahmen in der Betriebsanweisung und dem zugehörigen Hand- und Hautschutzplan aufgenommen sind und die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen wurden.

Werden die Schutzmaßnahmen von den Beschäftigten umgesetzt? Werden Schutzhandschuhe bestimmungsgemäß benutzt und regelmäßig gewechselt? Werden Hautschutzmittel mehrmals täglich verwendet? Sind reibekörperfreie Hautreinigungsmittel an den Waschplätzen vorhanden? Werden Hautpflegemittel bereitgestellt?

Suchen Sie gemeinsam mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin nach Lösungen, um vorhandene Hautbelastungen im Betrieb zu reduzieren.

Weisen Sie das Unternehmen auf die Möglichkeit der Unterstützung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger hin.

Informieren Sie sich zum Thema Hautschutz bei Ihrem Unfallversicherungsträger

Für Fragen zum Hautschutz allgemein und für spezielle Arbeitsplätze gibt es dort Experten, Expertinnen, Schriften und Unterweisungshilfen.

Nutzen Sie diese, um die Haut aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb gesund zu erhalten.

Hilfestellung für
Hautärzte und Hautärztinnen

Welche Möglichkeiten hat der Hautarzt oder die Hautärztin bei Erkrankungen, die beruflich verursacht sein könnten?

Dem Dermatologen oder der Dermatologin steht für Hauterkrankungen, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen können, ein spezielles Verfahren, das sogenannte "Hautarztverfahren" zur Verfügung.

Der erste Schritt dabei ist eine arbeitsplatzbezogene Diagnostik. Wichtig dafür sind Informationen zur Tätigkeit, zu Arbeitsstoffen und verwendeten Handschuhen, bzw. zu Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln.

In Gang gesetzt wird das Hautarztverfahren durch den Hautarztbericht F6050, den der Hautarzt oder die Hautärztin mit den Untersuchungsergebnissen an den Unfallversicherungsträger erstattet (siehe Anhang 1). Dazu benötigt er oder sie das Einverständnis der betroffenen Person.

WICHTIG
Eine Meldung an den Unfallversicherungsträger bedeutet nicht auch automatisch die Information des Unternehmers oder der Unternehmerin! Allein die Betroffenen entscheiden, wer informiert wird!

Der Unfallversicherungsträger prüft und erteilt ggf. dem Hautarzt oder der Hautärztin dann in der Regel einen Behandlungsauftrag. Das heißt: die Therapie wird mit allen geeigneten Mitteln durchgeführt und ist für die Erkrankten zuzahlungsfrei.

Genauso wichtig wie die Therapie ist bei berufsbedingten Hauterkrankungen die Ermittlung der Auslöser und das nachfolgende Festlegen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der hautschädigenden Einwirkungen.

Ein wirksamer Schutz vor Hautbelastungen ist heute in der überwiegenden Zahl der Fälle möglich, wenn die richtigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese sollten immer individuell ausgewählt werden und parallel zur ärztlichen Behandlung erfolgen.

Hierzu zählen z. B. Beratungen zum Hautschutz und zu geeigneten Hautreinigungs- und Pflegemitteln sowie zu Schutzhandschuhen. Optimal arbeiten Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Unternehmen und die Unfallversicherungsträger zusammen. Die Art der Maßnahmen variiert von Branche zu Branche, da die jeweiligen Hautbelastungen verschieden sind. Die Präventionsstrategien der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind jeweils an die Berufsbilder und konkreten Tätigkeiten angepasst und diese bieten hierzu teilweise branchenspezifisch ausgerichtete Hautschutzschulungen an.

Hilfestellung durch den
Unfallversicherungsträger

Wie und wann hilft der Unfallversicherungsträger bei einer gemeldeten Hauterkrankung, die beruflich verursacht sein könnte?

Das Ziel des Unfallversicherungsträgers ist, gemeinsam mit den Betroffenen schnellstmöglich eine Strategie zu entwickeln, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und den Verbleib im Beruf zu ermöglichen. Daher ist es immer sinnvoll, den Unfallversicherungsträger so früh wie möglich zu informieren.

Welche Vorteile hat das konkret?

Die Unfallversicherungsträger haben Erfahrung mit Hauterkrankungen an ähnlichen Arbeitsplätzen. Sie können - je nach Lage des Einzelfalles -

  • Hautschutz-, Reinigungs- und -pflegemaßnahmen für den Arbeitsplatz optimieren und gegebenenfalls an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen anpassen,

  • mit Einverständnis der Betroffenen den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin informieren und ihn mit der arbeitsmedizinischen Betreuung beauftragen,

  • in Seminaren, Einzelberatungen oder durch Schriften den Betroffenen tätigkeitsspezifische Informationen zur Gesunderhaltung der Haut vermitteln, die sie benötigen, um die Erkrankung "in den Griff zu bekommen" und zukünftig ihre Haut besser schützen zu können.

  • die Kosten für die Diagnostik und ambulante Behandlung im Rahmen des Hautarztverfahrens zu übernehmen (in dieser Zeit entfällt für die Erkrankten die Rezeptgebühr),

  • bei schweren Fällen zeitnah eine stationäre Behandlung in speziellen Zentren anzubieten, die über besondere Erfahrungen mit der Behandlung von berufsbedingten Hauterkrankungen verfügen.

Bei Ihrem Unfallversicherungsträger ist Ihre Haut in guten Händen. Nutzen Sie diese Chance!