DGUV Information 212-686 - Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung Information für Betroffene

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Abschnitt 3 - 3 Wie können Sie sich schützen?

Personen mit Hörverlust müssen ihr Gehör besonders schützen. Deshalb gilt für Sie:

  • "Meiden Sie den Lärm am Arbeitsplatz und vermeiden Sie jeden Lärm in der Freizeit".

Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihr Gehör immer durch einen geeigneten und sorgfältig ausgewählten Gehörschutz schützen. Nur so kann eine weitere Zunahme des Hörverlustes und ein Arbeitsplatzwechsel vermieden werden.

Zu Ihrem Schutz verlangt der Gesetzgeber, dass Sie den zur Verfügung gestellten Gehörschutz in jedem Fall tragen. Für Sie besteht die Tragepflicht schon bei niedrigeren Schallpegeln (80 dB(A) gemittelt über die Arbeitsschicht) als für Ihre normalhörenden Kollegen.

Wir unterscheiden zwischen

  • Kapselgehörschützern und

  • Gehörschutzstöpseln einschließlich Gehörschutz-Otoplastiken.