IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 6 - 6 Messbericht

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind die gewonnenen Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren und mindestens 30 Jahre aufzubewahren.

Falls häufig gleichartige Geräuschimmissionsmessungen mit gleicher Messausrüstung durchgeführt werden, kann es zweckmäßig sein, für den Messbericht spezielle Formulare vorzubereiten. Das erleichtert die Erfassung und Auswertung der Messergebnisse und stellt außerdem sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden (Checkliste). Als Hilfe zur Durchführung entsprechender Geräuschmessungen und zur Dokumentation der Ergebnisse sei auf das Taschenbuch "Lärmmessung im Betrieb" [5] verwiesen, das dazu geeignete Formblätter anbietet.

Die TRLV Lärm machen die Vorgabe, dass die Ergebnisse für den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h und den Spitzenschalldruckpegel LpC,peak bei Messungen nach der Genauigkeitsklasse 1 jeweils mit einer Stelle nach dem Komma anzugeben sind. Falls nur die Genauigkeitsklasse 2 oder 3 erreicht wird, sind die Ergebnisse auf volle dB zu runden. Bezüglich Messbericht wird auf die entsprechenden Angaben nach DIN EN ISO 9612 verwiesen:

  1. (1)

    Allgemeine Angaben

    • Betrieb

    • Datum der Messung (Messtage)

    • beteiligte Personen

  2. (2)

    Zweck/Zielsetzung der Messung

    • z. B. Ermittlung von Lärmbereichen

    • z. B. gutachterliche Stellungnahme in einem Lärmschwerhörigkeitsfall

  3. (3)

    Verwendete Messgeräte

    • Art des Schallmessgerätes

    • Datum der letzten Prüfung

  4. (4)

    Arbeitsanalyse/Beschreibung des Arbeitsplatzes

    • Abteilung, Halle bzw. Raum, Art der Tätigkeit, Berufsbezeichnung

    • längerfristig typische/repräsentative Geräuschbelastung (Geräuschquellen, Betriebszustände, Arbeitsabläufe)

    • ggf. bei der Beurteilung ausgeschlossene Geräusche (untypische Geräusche, Anschlagimpulse am Mikrofon)

    • Beschreibung der Geräuschimmission (Geräuschcharakter, Pegelschwankung, Fremdgeräusch)

    • Beschreibung der räumlichen/raumakustischen Verhältnisse (Raumabmessungen, Reflexionsflächen, Skizze des Arbeitsplatzes im Grundriss)

    • Dauer der Arbeitsschicht, offizieller Arbeitspausen und ggf. einzelner Tätigkeiten

  5. (5)

    Durchgeführte Messungen und Messergebnisse

    • Messnorm/gewählte Messstrategie

    • ortsfeste oder personengebundene Messung

    • genaue Position des Mikrofons

    • ggf. festzustellende Abweichungen von der üblichen Arbeitssituation

    • Messwerte LpAeq,T und LpC,peak für einzelne Tätigkeiten oder Stichprobenmesswerte

    • Messtag(e), Zeitpunkte und Dauer der Messungen

  6. (6)

    Endergebnisse

    • Lärmexpositionspegel für den repräsentativen Arbeitstag (LEX,8h) bzw. für die Arbeitswoche (LEX,40h)

    • ggf. höchster Spitzenschalldruckpegel LpC,peak

    • Unsicherheit bzw. Genauigkeitsklasse der Ergebnisse

  7. (7)

    Beurteilung, ggf. Vergleich mit Auslösewerten, Schlussfolgerungen