IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 3 - 3 Normen und Richtlinien

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verweist bzgl. Messtechnik auf den Stand der Technik und stellt damit eine Verbindung zu den einschlägigen Messnormen her. Die EG-Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG [9] bezieht sich bei der Lärmmessung auf die Norm ISO 1999 [10], die jedoch nur eine relativ grobe Beschreibung der Messmethodik enthält. Sehr viel detaillierter beschrieben wird die Lärmmessung am Arbeitsplatz in der im Jahr 2009 verabschiedeten Neufassung der DIN EN ISO 9612 [4].

Die über viele Jahre in Deutschland für die Beurteilung der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen maßgebende Norm DIN 45645-2 (Fassung von Juli 1997) [11] musste nach der Übernahme der ISO 9612 als Europäische Norm in ihrem Anwendungsbereich eingegrenzt werden. Da die Lärmmessung zur Beurteilung der Gehörgefährdung an Arbeitsplätzen nun durch die DIN EN ISO 9612 abgedeckt wurde, wurde der Anwendungsbereich der DIN 45645-2 auf den Pegelbereich unterhalb der Gehörgefährdung eingeschränkt. Die Neufassung der DIN 45645-2 [12] beschreibt nun die Ermittlung des Beurteilungspegels als Kennwert zur Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen (extra-aurale Wirkungen).

Im Folgenden sollen alle im Zusammenhang mit der Beurteilung der Lärmexposition am Arbeitsplatz bedeutsamen Normen und VDI-Richtlinien kurz beschrieben werden.

  • DIN EN ISO 9612:2009-09, Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren) [4].

    Die Norm gibt eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise zur Ermittlung des Lärmexpositionspegels an Arbeitsplätzen. Dabei unterscheidet sie drei Messstrategien: die tätigkeitsbezogene Messung (Strategie 1), die berufsbildbezogene Messung (Strategie 2) und die Ganztagsmessung (Strategie 3). Die Norm enthält einen neuen Ansatz zur Bestimmung der Messunsicherheit, der allerdings mit einem relativ großen Rechenaufwand verbunden ist. Als Hilfe wurde deshalb ein Tabellenkalkulationsprogramm erstellt, das z. B. auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zur Verfügung gestellt wird (URLs werden auf der letzten Seite dieser Publikation als QR-Code angeboten):

    ccc_1625_as_32.jpghttps://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nals/kalkulationsprogramm-zur-din-en-iso-9612-200909-unsicherheiten--90316.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" Am 18. Mai 2018 wurden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" veröffentlicht [13]. Sie konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und setzen bindende Anforderungen für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Arbeitsräumen für einen Pegelbereich unterhalb von 80 dB(A) fest. So werden einerseits tätigkeitsbezogene Grenzwerte für den Beurteilungspegel Lr nach sogenannter Tätigkeitskategorie festgelegt. Andererseits werden raumakustische Anforderungen an Arbeitsräume gestellt. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 3.7 "Lärm" dienen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor extra-auralen Lärmwirkungen. Diese zeigen sich unter anderem durch psychische, physiologische und vegetative Auswirkungen, aber auch durch Leistungsminderung. Eine Erläuterung zu extra-auralen Lärmwirkungen liefert die ASR A3.7 im Anhang 1.

  • DIN 45645-2:2012-09, Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung [12].

    Die Norm beschreibt die Ermittlung des Beurteilungspegels als Kennwert zur Beurteilung von extra-auralen Lärmwirkungen an Arbeitsplätzen bei Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen, z. B. an die Konzentration. Der Beurteilungspegel ist insbesondere für den Vergleich mit den tätigkeitsbezogenen Grenzwerten nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" [13] wichtig. Diese stimmen mit den in der Richtlinie VDI 2058 Blatt 3 [6] genannten Richtwerten von 55 dB(A) und 70 dB(A) überein.

  • VDI 2058 Blatt 2:1988-06 und 2017-02-E, Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung [14].

    Diese VDI-Richtlinie behandelt die Entstehung von Hörminderungen und Gehörschäden und gibt Hinweise zur Beurteilung des Hörschadensrisikos durch Geräuschbelastungen. Dabei wird unterschieden zwischen chronischen Gehörschäden durch langjährige Belastungen mit Expositionspegeln ab 85 dB(A) und akuten Gehörschäden durch sehr hohe kurzzeitige Geräuschbelastungen, wie z. B. Knalle und Explosionen. Außerdem werden Gefährdungen durch Ultraschall und Infraschall angesprochen und entsprechende Richtwerte genannt, mit denen sich Beeinträchtigungen vermeiden lassen.

  • VDI 2058 Blatt 3:2014-08, Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten [6].

    Diese VDI-Richtlinie beschreibt ganz allgemein die Wirkung von Lärm auf die Gesundheit, Arbeitssicherheit und Leistungsfähigkeit, insbesondere im nicht gehörgefährdenden Pegelbereich unter 85 dB(A). Zur Beurteilung der Geräuschimmission hinsichtlich Lästigkeit und Störwirkung werden neben den akustisch messbaren Größen auch personenbezogene Einflussfaktoren erläutert, beispielsweise die körperliche und psychische Verfassung der Beschäftigten und ihre Einstellung zu der Tätigkeit. Anhand von Tätigkeitsmerkmalen werden drei Tätigkeitskategorien unterschieden, denen die Beurteilungspegel in den Stufen von 55, 70 und 85 dB(A) zugeordnet werden. Als Orientierungshilfe für die Zuordnung einzelner Tätigkeiten gibt es eine Reihe von Beispielen.

  • ISO 1999:2013-10, Akustik - Bestimmung des lärmbedingten Hörverlusts [10].

    Die Norm beschreibt den statistischen Zusammenhang zwischen Lärmexposition und lärminduzierter Hörschwellenverschiebung für Personen verschiedener Altersgruppen. Besondere Bedeutung kommt dem empirischen Modell zur Vorhersage von Hörverlustverteilungen für lärmbelastete Populationen zu, das auf umfangreichen audiometrischen Daten beruht. Dieses Modell ist anwendbar für Lärmexpositionspegel LEX,8h von 75 bis 100 dB(A) und erlaubt Hörverlustprognosen für die Fraktile 0,05 bis 0,95. Für diese relativ komplizierten Berechnungen bietet das IFA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf seinen Internetseiten ein kostenloses, herunterladbares Programm an

    (ccc_1625_as_32.jpgwww.dguv.de, Webcode d3290).