IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Ortsfeste und personengebundene Messung

Die Benennung orientiert sich an der Position des Mikrofons. Man unterscheidet zwischen:

  • ortsfeste Messung:

    Messung an einem bestimmten Ort, ggf. unter Nachführung des Mikrofons entsprechend den Bewegungen des Beschäftigten.

  • personengebundene Messung:

    Messung mit einem vom Beschäftigten am Körper getragenen Personenschallexposimeter (Lärmdosimeter), wobei das Mikrofon in Ohrnähe befestigt ist.

Unabhängig davon, ob die Beurteilung ortsbezogen oder personenbezogen erfolgen soll, kann die Messung ortsfest oder personengebunden durchgeführt werden.

Beispielsweise lässt sich die personenbezogene Lärmexposition für einen mobil eingesetzten Beschäftigten auf zwei Arten bestimmen: entweder durch eine personengebundene Messung mit einem Lärmdosimeter oder durch ortsfeste Messungen an den verschiedenen Einsatzorten und Berechnung der Lärmexposition unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitanteile.

5.5.1 Ortsfeste Messung

In den meisten betrieblichen Anwendungsfällen werden ortsfeste Messungen mit einem Handschallpegelmesser durchgeführt, um relativ schnell die Lärmbelastungssituation an einem Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Bereich zu erfassen und mit entsprechenden Auslösewerten zu vergleichen. Im Idealfall sollte die Messung in Abwesenheit des Beschäftigten stattfinden, damit das Ergebnis nicht durch Schallreflexionen oder Abschattungseffekte vom Körper des Beschäftigten beeinflusst wird. Das Mikrofon sollte dabei an der üblichen Position des Kopfes in Ohrhöhe gehalten und so auf die Schallquelle ausgerichtet, dass die Membran senkrecht zur Blickrichtung auf die Schallquelle steht. Als Anhaltswerte für die Mikrofonhöhe nennt die DIN EN ISO 9612 folgende Maße:

  • 1,55 m (± 0,075 m) über dem Boden für stehende Personen

  • 0,8 m (± 0,05 m) über Sitzfläche für sitzende Personen.

Falls sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz aufhalten muss, z. B. um eine Maschine zu bedienen, ist das Mikrofon in Ohrnähe seitlich des Kopfes zu positionieren. Die DIN EN ISO 9612 gibt hierfür einen Abstand von 0,1 bis 0,4 m zum Ohr vor. Bei unterschiedlich hoher Belastung beider Ohren, z. B. aufgrund eines einseitig in Ohrnähe gehaltenen Handwerkzeuges, ist die Messung auf der Seite des höher belasteten Ohres durchzuführen.

Erfahrungsgemäß bewegen sich die Beschäftigten an vielen ortsfesten Arbeitsplätzen in einem größeren Bereich, so dass sich die übliche Kopfposition (Mikrofonposition) nicht ohne weiteres festlegen lässt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das Mikrofon von Hand den Bewegungen des Beschäftigten nachzuführen und die daraus resultierenden örtlichen Pegelschwankungen zeitlich zu mitteln, d. h. den äquivalenten Dauerschallpegel LAeq zu bestimmen. Um den Beschäftigten dabei nicht unnötig zu behindern, hat sich die Nachführung des Mikrofons unter Verwendung einer ca. 0,8 m langen Stativstange bewährt, wie in Abbildung 5 veranschaulicht. Das Mikrofon wird dabei durch ein kurzes Verlängerungskabel mit dem in der Hand gehaltenen Schallpegelmesser verbunden.

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Abb. 5
Nachführen des Mikrofons mit Hilfe einer Stativstange [5]

5.5.2 Personengebundene Messung

Bei der personengebundenen Messung wird das Mikrofon am Körper des zu untersuchenden Beschäftigten in Ohrnähe befestigt und die Belastung üblicherweise mit Hilfe eines ebenfalls am Körper getragenen Lärmdosimeters (Personenschallexposimeters nach DIN EN 61252 [20]) aufgezeichnet.

Es ist aber auch möglich, einen Beschäftigten mit dem Schallpegelmesser über einen größeren Bereich zu verfolgen, sofern man ihn dabei nicht zu sehr behindert. Ein Beispiel wäre ein Meister, der einen Rundgang in seinem Zuständigkeitsbereich macht. Die Begleitung der Person mit dem Handschallpegelmesser wäre dann als eine "personengebundene" Messung zu verstehen. Die Einhaltung des nach DIN EN ISO 9612 vorgegebenen Abstands von max. 0,4 m zum Ohr des Beschäftigten ist bei einem solchen Szenario allerdings schwer zu realisieren. Aus diesem Grund sind für längere personengebundene Messungen Lärmdosimeter besser geeignet.

Die personengebundene Messung bietet sich vor allem für mobil eingesetzte Beschäftigte mit vielfältigen unterschiedlichen Tätigkeiten sowie für die Erfassung der Lärmexposition über eine lange Zeitdauer an. Wie bereits erwähnt lassen sich Ganztags-Messungen entsprechend der Strategie 3 praktisch nur als personengebundene Messungen mit Dosimetern durchführen.

Die DIN EN ISO 9612 gibt für die Dosimetermessung die höchste Stelle auf der Schulter in mindestens 10 cm Abstand zum Ohr und möglichst 4 cm über der Schulter als Mikrofonposition vor. Diese hat sich in der Praxis als besonders günstig erwiesen.

Um die nach DIN EN ISO 9612 empfohlene Position des Mikrofons einzustellen, kann man z. B. ein spezielles Gurtsystem einsetzen, bei dem sich das Mikrofon mit Hilfe einer Klettverbindung genau positionieren lässt. Abbildung 6 zeigt das vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) üblicherweise bei derartigen Messungen genutzte Gurtsystem. Das Lärmdosimeter wird dabei am Gürtel getragen. Bei der Befestigung des Mikrofons und des Mikrofonkabels ist außerdem darauf zu achten, dass die auszuführenden Arbeiten nicht behindert werden und kein Sicherheitsrisiko, z. B. durch Verfangen des Mikrofonkabels in einer Maschine, entsteht. Heute gibt es sehr kompakt gebaute Lärmdosimeter, die das Mikrofon und das Messgerät in einer Einheit verbinden, so dass die Kabelverbindung entfällt. So lässt sich das Dosimeter mit Mikrofon relativ leicht direkt auf der Schulter bzw. am Gurtsystem befestigen. Eine Befestigung der kompakt gebauten Dosimeter auf der Kleidung führt jedoch häufig zum Verrutschen des Geräts. Außerdem kann die Kleidung beschädigt werden. Daher wird das Tragen dieser all-in-one Geräte ebenfalls auf einem Gurtsystem empfohlen.

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Abb. 6
Einsatz eines Schalldosimeters in Verbindung mit einem speziellen Gurtsystem zur Fixierung des Mikrofons [5]

Bei personengebundenen Messungen mit Lärmdosimetern muss man allerdings in der Regel mit etwas größeren Unsicherheiten rechnen, weil die heute üblichen Lärmdosimeter meist nicht die akustischen Anforderungen eines Schallpegelmessers der Klasse 1 erfüllen. Zusätzliche Unsicherheiten können sich aufgrund von Schallreflexionen am Körper des Beschäftigten und von Abschattungen durch den Körper ergeben. Das gilt insbesondere für hochfrequente Geräusche und kleine Lärmquellen in geringem Abstand zum Ohr. Bei Messungen über längere Zeiträume sollten sich die entstehenden positiven und negativen Abweichungen zumindest teilweise aufheben.

Auf jeden Fall erfordert diese Messmethode besondere Sorgfalt, eine fortlaufende Beobachtung und Dokumentation der ausgeführten Tätigkeiten mit Zeitangaben und eine spätere Überprüfung der Ergebnisse auf Plausibilität [21].