IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 5.1 - 5 Erfassen der Lärmexposition
5.1 Allgemeines

Bei der Geräuschimmissionsmessung werden alle auf einen Ort oder eine Person einwirkenden Geräusche erfasst und bewertet. Dabei können sich z. B. die Geräusche mehrerer Lärmquellen und die Schallreflexionen innerhalb des Raumes summieren. Als wichtigster Kennwert zur Beurteilung der Gehörgefährdung wird in der Regel der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h nach DIN EN ISO 9612 [4] bestimmt, der die Geräuschimmission für einen repräsentativen Arbeitstag beschreibt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [1] kann zusätzlich die Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpC,peak gefordert sein. Nach der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 2 [14] ist ein weiterer Kennwert von Bedeutung, wenn es um die Beurteilung von akuten Gehörschäden (z. B. Knalltrauma) durch Einzel-Schallereignisse geht. Um die Schallenergie eines entsprechenden Schallereignisses zu beschreiben, ist dann der maximale A-Schalldruckpegel LAImax in der Zeitbewertung "I" zu bestimmen.

In diesem Abschnitt sollen die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung durchzuführenden Messungen auf der Grundlage der maßgebenden Messnorm DIN EN ISO 9612 beschrieben werden. D. h. es geht um die Ermittlung des Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h und des Spitzenschalldruckpegels LpC,peak.

Bezüglich der Ermittlung der Lärmbelastung unter Helmen, beispielsweise von Piloten oder Motorradfahrern, oder unter Kopfhörern, beispielsweise in einem Callcenter oder Tonstudio, sei auf das Taschenbuch "Lärmmessung im Betrieb" [5] verwiesen.

Die Messung und Beurteilung von Ultraschall-Geräuschen, die z. B. an Ultraschall-Schweißmaschinen oder -Reinigungsanlagen entstehen, wird in der VDI-Richtlinie 3766 [19] beschrieben. Im Entwurf der VDI 2058 Blatt 2 [14] werden dazu entsprechende Richtwerte genannt, mit denen sich Beeinträchtigungen der Beschäftigten vermeiden lassen.