IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Frequenzbewerteter Schalldruckpegel

Um die Frequenzabhängigkeit der Hörempfindung zu berücksichtigen, hat man die in Abbildung 1 dargestellten Frequenzbewertungskurven A, B und C festgelegt (Annäherung an die "Kurven gleicher Lautstärkepegel" für unterschiedliche Pegelbereiche). Damit werden die nicht so laut empfundenen tieffrequenten und sehr hochfrequenten Geräuschanteile bei der Messung entsprechend gedämpft erfasst.

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Abb. 1
Frequenzbewertungskurven A, B, C und Z [5]

Außerdem gibt es noch die sogenannte Frequenzbewertung "Z" ("Zero"), die Schallsignale im gesamten interessierenden Frequenzbereich ohne eine Dämpfung oder Verstärkung überträgt. In früheren Messgerätenormen wurde diese Charakteristik mit "LIN" (Linear) bezeichnet.

Für die meisten betrieblichen Messungen ist die A-Bewertung anzuwenden. Der A-bewertete Schalldruckpegel wird sowohl zur Beurteilung der Gehörgefährdung (VDI 2058 Blatt 2 [14]) als auch zur Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen (VDI 2058 Blatt 3 [6]) herangezogen. Die C-Bewertung mit ihrer in einem weiten Bereich flach verlaufenden Dämpfungscharakteristik wird genutzt, um den Spitzenschalldruckpegel LpC,peak eines sehr hohen Schallimpulses zu beschreiben. Darüber hinaus lässt sich durch einen Vergleich des C-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegels mit dem A-bewerteten Pegel eine Aussage zur Frequenzcharakteristik von Geräuschen treffen, was z. B. im Zusammenhang mit der Auswahl von Gehörschutzmitteln von Bedeutung ist (siehe DGUV Regel 112-194 [8]).

Bei der Angabe von Messwerten wird vielfach die genutzte Frequenzbewertung in Klammern an die Einheit Dezibel angehängt, z. B. dB(A) oder dB(C). So wird beispielsweise ein Lärmexpositionspegel oder ein Beurteilungspegel oft in "dB(A)" angegeben, um zu verdeutlichen, dass es sich um einen A-bewerteten Pegel handelt. Aus den entsprechenden Formelzeichen LEX bzw. Lr lässt sich das in diesen Fällen nicht ablesen. Streng genommen gibt es in der Normung aber nur das "dB" und der Lärmexpositionspegel und der Beurteilungspegel werden in den entsprechenden Messnormen immer in "dB", d. h. ohne Nennung der Frequenzbewertung, angegeben.

In diesem Informations- und Arbeitsblatt soll entsprechend der vielfach üblichen Praxis verfahren werden:

  • Falls sich die Frequenzbewertung aus der angegebenen Größe oder dem Formelzeichen erkennen lässt, erfolgt die Angabe in "dB", z. B. der A-bewertete Schalldruckpegel oder der Schalldruckpegel LA in dB.

  • Falls sich die Frequenzbewertung aus der angegebenen Größe oder dem Formelzeichen nicht direkt erkennen lässt, wird das Ergebnis in "dB(A)" angegeben, z. B. der Lärmexpositionspegel LEX oder der Beurteilungspegel Lr in dB(A).