IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 2.1 - 2 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
2.1 Allgemeines

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [1] darf der Arbeitgeber die Ermittlung der Lärmexposition nur an fachkundige Personen übertragen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung über die notwendigen Kenntnisse in der akustischen Messtechnik verfügen und mit den entsprechenden Messnormen vertraut sind. Die Gefährdungsbeurteilung erfordert zudem auch Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften. Deshalb sollen hier zunächst die mit der Messung zusammenhängenden Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung erläutert werden.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist eine Verordnung nach § 18 Arbeitsschutzgesetz [2] und setzt zwei Europäische Arbeitsschutz-Richtlinien in nationales Recht um (2003/10/EG "Lärm" und 2002/44/EG "Vibrationen"). Zur weitergehenden Erläuterung dieser Verordnung wurden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) die Technischen Regeln (TRLV) für die Bereiche "Lärm" [3] und "Vibration" erarbeitet. Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Unternehmer davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Die Technischen Regeln zum Lärm gliedern sich in folgende vier Teile:

  • Allgemeiner Teil: Der Allgemeine Teil beschreibt den Anwendungsbereich, die Verantwortung des Arbeitgebers und erläutert die wichtigsten Begriffe.

  • Teil 1: Teil 1 beschreibt die Grundsätze zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden auch Wechselwirkungen zwischen Lärm und Vibrationen sowie zwischen Lärm und arbeitsbedingten ototoxischen Substanzen angesprochen. Weitere Themen sind die Unterweisung der Beschäftigten und die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung.

  • Teil 2: Teil 2 beschreibt die Durchführung und Auswertung von Lärmmessungen nach dem Stand der Technik und den Vergleich der Messergebnisse mit den Auslösewerten. Außerdem werden die orts- und die personenbezogene Beurteilung und die Anwendung von Tages- und Wochen-Lärmexpositionspegel erläutert.

  • Teil 3: Teil 3 befasst sich mit Lärmschutzmaßnahmen. Erläutert werden z. B. das Minimierungsgebot und die Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Es werden verschiedene grundsätzliche Möglichkeiten der Lärmminderung, wie z. B. Auswahl lärmarmer Maschinen, konstruktive Maßnahmen an der Quelle, raumakustisch wirksame Maßnahmen und organisatorische Maßnahmen beschrieben. Darüber hinaus wird auch die Auswahl und Anwendung von Gehörschutzmitteln behandelt.