DGUV Information 212-673 - Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr

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Abschnitt 3.1 - 3
Auswahl geeigneter Gehörschützer

3.1
Spezielle Auswahlkriterien

Lärmbereiche in Führerhäusern sind überwiegend durch tieffrequente Arbeitsgeräusche geprägt. Voraussetzungen für die Auswahl geeigneter Gehörschützer sind die Ermittlung von

  • Tagesbeurteilungspegel (LArd) am Arbeitsplatz gemäß Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3, bisherige VBG 121), alternativ Schalldruckpegel am Fahrerarbeitsplatz bei der Versuchsdurchführung gemäß Abschnitt 4.3 (LAeq)

    und

  • Frequenzspektrum oder Klangeindruck (siehe BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" [BGR 194]).

Liegt der Tagesbeurteilungspegel einschließlich seiner Streubreite innerhalb der Tabelle 1 des Anhanges 1 angegebenen Einsatzbereiche, kann die Auswahl entsprechend dieser Tabelle erfolgen. Für die Auswahl ist zusätzlich die BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194) zu beachten.

Bei den in Tabelle 1 des Anhanges 1 aufgeführten, auf Eignung geprüften Gehörschützern, ist eine ausreichende Schalldämmung ohne Überprotektion sowie eine ausreichende Signalhörbarkeit gewährleistet.