DGUV Information 203-008 - Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Durchgangsarzt/Durchgangsärztin oder Krankenhaus

Ist neben den Folgen der erhöhten Einwirkung ionisierender Strahlung eine anderweitige Verletzung zu versorgen, so muss die verletzte Person je nach Schweregrad der Verletzung - einer Durchgangsärztin bzw. einem Durchgangsarzt vorgestellt oder einem für das Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhaus zugeführt werden (§ 24 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 1). Mit den für die Behandlung dieser Verletzungen in Betracht kommenden Ärzten und Krankenhäusern sind vorsorglich Absprachen zu treffen.

Siehe Flussdiagramm in Anhang A1.