Abschnitt 1.2 - 1.2 Gefahrenbereiche
Zu erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung kann es z. B. kommen in
messtechnischen Bereichen,
Laboratorien in Wissenschaft und Industrie,
der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung,
Anlagen des Brennstoffkreislaufes,
Kernkraftwerken,
medizinischen Laboratorien,
Krankenhäusern und
Arztpraxen.