DGUV Information 201-012 - Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (bisher BGI 664)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.5 - 3.5 Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen

Zur weiteren Prüfung des Verfahrens durch den Arbeitskreis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Verfahrensbeschreibung als Word-Dokument auf Basis der auf der Internetseite https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/index.jsp verfügbaren Dokumentvorlage

  • Betriebsanweisung gemäß GefStoffV

  • Nachweis der Qualifikation bzw. Sachkunde der verantwortlichen Person nach TRGS 519 Nr. 5.1 und der aufsichtsführenden Person nach TRGS 519 Nr. 5.2

  • Ergebnisse der Materialproben

  • Messberichte zu den Arbeitsplatz- und Freimessungen einschließlich Fotodokumentation. Das Datum der Messungen darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

  • Objektbezogene Baustellenanzeigen der jeweiligen Baustellen einschließlich möglicher Abweichungen von den Vorgaben der TRGS 519

  • Übersicht aller durchgeführten Messungen sowie eine zusammenfassende Bewertung des Verfahrens hinsichtlich seiner Eignung als emissionsarmes Verfahren. Des Weiteren ist eine Bewertung der Exposition gegenüber den weiteren bei dem Verfahren freigesetzten Gefahrstoffe vorzulegen.