Abschnitt 3.1 - 3.1 Vorabprüfung der Anerkennungsfähigkeit eines Verfahrens
Das Anerkennungsverfahren beginnt mit einem formlosen Antrag an die Geschäftsstelle, bevorzugt per Mail an Asbestsanierung@dguv.de.
Zur Prüfung der grundsätzlichen Anerkennungsfähigkeit ist mit dem Antrag bereits eine konkrete Beschreibung des Verfahrens einzureichen. Dazu soll die auf den Internetseiten des IFA unter
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/index.jsp
zum Download bereit stehende Dokumentvorlage genutzt werden.
Kriterien zur Beurteilung der grundsätzlichen Anerkennungsfähigkeit sind insbesondere
Zulässigkeit der Tätigkeiten gemäß GefStoffV Anhang II Nr. 1,
Praxistauglichkeit und technische Leistungsfähigkeit (z. B. Abtragleistung in m2/h),
Ergonomie und sonstige Einwirkungen, wie z. B. Lärm.
Das Ergebnis der Vorabprüfung wird den Antragstellenden von der Geschäftsstelle mitgeteilt.