DGUV Information 201-012 - Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (bisher BGI 664)

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Abschnitt 3 - 3 Durchführung und Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Im Folgenden wird der Ablauf des Anerkennungsverfahrens beschrieben. Einen Überblick über den Ablauf enthält Abbildung 1.

Ablaufplan:

  1. 1.

    Formloser Antrag zur Anerkennung eines Verfahrens an die Geschäftsstelle beim IFA.

  2. 2.

    Eingangsbestätigung an die Antragstellenden.

  3. 3.

    Vorabprüfung durch die Geschäftsstelle bezüglich der Anerkennungsfähigkeit des Verfahrens (Kapitel 3.1) und Rückmeldung zur Klärung ggf. offener Punkte vor Beginn von Messungen.

  4. 4.

    Meldung der Messtermine an die Geschäftsstelle, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Arbeiten (Kapitel 3.3).

  5. 5.

    Durchführung der Messungen durch ein von den Antragstellenden beauftragtes akkreditiertes Messinstitut (Kapitel 3.4).

  6. 6.

    Einreichen der vollständigen Unterlagen (Kapitel 3.5).

  7. 7.

    Sichtung der eingereichten Unterlagen und ggf. Klärung noch offener Fragen durch die Geschäftsstelle.

  8. 8.

    Weiterleitung der vollständigen Unterlagen an den Arbeitskreis, Beratung und Beschlussfassung (Kapitel 4). Antragstellende erhalten innerhalb von zehn Werktagen nach der Sitzung eine Rückmeldung von der Geschäftsstelle zum Stand des Verfahrens.

  9. 9.

    Verfahren, denen der Arbeitskreis zugestimmt hat, werden dem Fachbereich "Bauwesen" der DGUV vorgelegt. Die Bearbeitungsfrist dort beträgt in der Regel drei Wochen.

  10. 10.

    Nach Beschluss durch den Fachbereich "Bauwesen" der DGUV wird das Verfahren veröffentlicht und kann ab diesem Zeitpunkt als emissionsarmes Verfahren nach Nr. 2.9, TRGS 519, angewendet werden.

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Abb.1 Ablaufplan