DGUV Information 201-010 - Verwendung von Arbeitsplattformnetzen

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Verwendung von Arbeitsplattformnetzen
(DGUV Information 201-010)

Information

(bisher BGI 662)

ccc_1615_as_8.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2021

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Änderungen zur letzten Ausgabe:

  • DGUV Information 201-010 "Verwendung von Arbeitsplattformnetzen" ist die überarbeitete Version der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsplattformnetzen (Stand Januar 2007)

  • Anpassung an die aktuellen Regelungen und Begriffsbestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Baustellenverordnung (BaustellV) und deren technischen Regeln (TRBS, ASR und RAB) sowie an die aktuellen Regelungen der Unfallversicherungsträger

  • Ergänzung und Überarbeitung der Kapitel "Allgemeine Anforderungen" und "Arbeitsplattformnetze"

  • Einfügen eines neuen Kapitels "Sonderkonstruktionen mit speziellen Lösungen aus der Praxis"

  • Aufnahme des Themas Belastungen von Arbeitsplattformnetzen bei Absturz einer Person in das Netz bzw. direkt auf einen Traversengurt

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Arbeitsplattformnetze2.1
Traversengurte2.2
Aufhängepunkte2.3
Netzzubehör2.4
Prüfmaschen2.5
Alterungsprüfungen2.6
Einbaubreite2.7
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsschutzorganisation3
Maßnahmen und Einrichtungen zur Verwendung von Arbeitsplattformnetzen3.1
Gefährdungsbeurteilung3.2
Unterweisung, Leitung, Aufsicht und Prüfung nach der Errichtung3.3
Mängelmeldung3.4
Bestehende Anlagen3.5
Plan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) sowie den Gebrauch (Benutzung)3.6
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen3.7
Pflichten der Nutzerinnen bzw. der Nutzer von Arbeitsplattformnetzen3.8
Allgemeine Anforderungen4
Beschaffenheit4.1
Brauchbarkeit4.2
Güteanforderungen und Bauteile4.3
Verkehrswege4.4
Lagerung von Materialien4.5
Arbeitsplattformnetze5
Materialanforderungen5.1
Konstruktive Anforderungen5.2
Der Weg zum sicheren ArbeitsplattformnetzAnhang 1
Sonderkonstruktionen von ArbeitsplattformnetzenAnhang 2
Prüfprotokoll für ArbeitsplattformnetzeAnhang 3
ChecklisteAnhang 4
Muster MontageanweisungAnhang 5
Vorschriften und Regeln

Vorbemerkung

Diese DGUV Information 201-010 "Verwendung von Arbeitsplattformnetzen" gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Baustellenverordnung (BaustellV) und deren technischen Regeln (TRBS, ASR und RAB) sowie den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

Diese DGUV Information wendet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitsplattformnetze unter Einhaltung bestimmter Standards errichten (lassen) bzw. als Arbeitsplatz, Verkehrsweg bzw. Auffangeinrichtung (technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 4 Absatz 2 BetrSichV) verwenden (lassen).

DGUV Informationen geben Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften und zeigen Möglichkeiten auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.