DGUV Information 209-022 - Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

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Abschnitt 6 - 6 Hautgefährdung und Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen und Stoffen

Dieser Abschnitt kann als Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung von Schutzmaßnahmen herangezogen werden. Dazu werden in den nachfolgenden Tabellen 6-3 bis 6-12 typische Hautgefährdungen an Holz- und Metallarbeitsplätzen beschrieben und persönliche Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Die in Tabelle 6-1 erläuterten Abkürzungen für Schutzhandschuhe sowie die in Tabelle 6-2 aufgeführten Buchstaben für die Einsatzbereiche von Hautschutzmitteln werden verwendet.

Es muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob die aufgeführten Schutzmaßnahmen für die konkrete Tätigkeit geeignet sind. Die Schutzmaßnahmen müssen für die konkreten Gefährdungen des betrachteten Arbeitsplatzes ausgewählt und umgesetzt werden.

Besonders zu beachten:

  • Hautschutzmittel schützen nur über einen kurzen Zeitraum gegen leicht irritierende Stoffe. Die Einsatzempfehlung der Hersteller ist zu beachten. Der Nachweis der Wirksamkeit für den jeweiligen Tätigkeitsbereich ist von der herstellenden Firma zu erbringen.

  • Die Eignung eines Chemikalienschutzhandschuhs ist immer abhängig von den Kontaktstoffen (Eigenschaften, Konzentration etc.), der Dauer und Häufigkeit des Kontakts sowie der Kontaktart (zum Beispiel Spritzer, Vollkontakt). Einen wesentlichen Einfluss auf die Beständigkeit des Schutzhandschuhs gegenüber Chemikalien hat das Handschuhmaterial sowie dessen Wandstärke. Die Durchbruchzeiten von Chemikalienschutzhandschuhen sind zu beachten, ebenso weitere Anforderungen, zum Beispiel Schutz vor Hitze, Kälte, Schnittgefahr etc.

  • An Maschinen mit sich drehenden Teilen, bei denen gemäß Gefährdungsbeurteilung die Gefahr besteht, dass der Schutzhandschuh erfasst werden kann, ist das Tragen von Schutzhandschuhen untersagt. Grundlage für die Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen ist immer die Gefährdungsbeurteilung.

Tabelle 6-1
Schutzhandschuhe - Einteilung nach Eigenschaften

Bauarten von SchutzhandschuhenBeschreibungAbkürzungNr.
Schutzhandschuhe gegen chemische Gefährdungen (CSH, Kunststoffe)
DIN EN ISO 374-1
Nitrile Butadiene Rubber (Nitrilkautschuk)NBR1
Natural Rubber (Naturlatex)NR2
Isoprene Rubber (Syntheselatex)IR
Chloroprene Rubber (Neopren)CR3
ccc_1610_as_27.jpgIsobutylene Isoprene Rubber (Butylkautschuk)IIR4
FluorkautschukFKM5
Vinyl (Polyvinylchlorid)PVC6
ccc_1610_as_28.jpgStrick-/Gewebehandschuhe, auch beschichtet
DIN EN 388
Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen7
Strickhandschuhe aus Baumwolle oder Kunstfaser, auch beschichtet (Schnittschutzlevel <2)
Schnitthemmende Schutzhandschuhe aus Kunstfasern, auch beschichtet8
ccc_1610_as_28.jpgLeder
DIN EN 388
Arbeitshandschuhe; Innenhand Leder, Handrücken Baumwolle und Leder, bzw. Volllederhandschuhe9
ccc_1610_as_2.jpgDIN EN 407 DIN EN 12477Volllederhandschuhe, lange Stulpe10
ccc_1610_as_2.jpgHitzeschutzhandschuhe
DIN EN 407
Verschiedene Materialien11
ccc_1610_as_6.jpgKälteschutzhandschuhe
DIN EN 511
Verschiedene Materialien12

Tabelle 6-2
Hautschutzmittel - Einteilung nach Einsatzbereichen

HautschutzmittelHautschutzmittel-Einsatzbereich
Schutz vor schwach irritierenden ArbeitsstoffenA
Erleichterung der Hautreinigung bei Verschmutzungen mit stark haftenden ArbeitsstoffenB
Schutz vor UV-StrahlungC

Tabelle 6-3
Hautgefährdung und Maßnahmen bei Montage- und Instandhaltungsarbeiten

Ø = Hautschutzmittel nicht geeignet

Buchstabe in Klammern bedeutet: Mögliche Maßnahme, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen oder können.

Die Wirksamkeit des Hautschutzmittels muss für die jeweilige Exposition mit einem geeigneten Wirksamkeitsnachweis belegt sein.

a) Instandhaltung und Montage allgemein

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Maschinenöl, Hydrauliköl, Motorenöl, GetriebeölSchädigung der Hautbarriere ÖlakneNBR (1)
CR (3)
(B)Sensibilisierende Inhaltsstoffe möglich
2Aliphatische Kohlenwasserstoffe, z. B. Dieselkraftstoff, Petroleum usw.Schädigung der HautbarriereNBR (1)ØBei leichten Anhaftungen können gegebenenfalls auch NBR-beschichtete Strickhandschuhe geeignet sein.
3Verkokte Öle und Fette, Ruß, Graphit, Metallabrieb, Harz, DichtmassenHautreizung, stark haftende Verschmutzung, aggressive HautreinigungNBR (1)ØChemische und physikalische Reizung der Haut bei der Verarbeitung, besonders bei der Reinigung der Hände. Bei leichten Anhaftungen können gegebenenfalls auch NBR-beschichtete Strickhandschuhe geeignet sein.
4Sekundenkleber und Schrauben-sicherungsmittelCyanacrylate (Hautverklebungen) Vgl. Tabelle 6-10NBR (1)
NR/IR (2)
ØDer Abbindevorgang auf der Haut ist schneller als auf dem Material. Methacrylate wirken sensibilisierend.
5Reinigungsmittel für MaschinenteileSiehe Tabelle 6-4NBR (1)
NR/IR (2)
CR (3)
Je nach Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls auch teil-/vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØSicherheitsdatenblatt beachten. Handschuhauswahl nach enthaltenem Lösemittel.
Bei leichten Anhaftungen können gegebenenfalls auch NBR-beschichtete Strickhandschuhe geeignet sein.
6Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF)MikroverletzungenVollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Leder
ØNach Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls weitere PSA, z. B. Atemschutz, Korbbrille, geschlossene, langärmelige Arbeitskleidung

b) Maschinen-Instandhaltung

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
7Anhaftende wassergemischte KSSSiehe Tabelle 6-5
Schädigung der Hautbarriere
NBR (1)
NR/IR (2)
PVC (6)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
(A)
8Anhaftende nicht wassermischbare KSS (Honöl, Schneidöl, Raumöl)Siehe Tabelle 6-5
Schädigung der Hautbarriere
NBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
(B)

c) Kfz-Instandhaltung

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Tätigkeit an bzw. in kraftstoffführenden Teilen (Kraftstoffschlauch, Vergaser, Einspritzanlage, Tank)OttokraftstoffSchädigung der Hautbarriere, Hautirritation, HautresorptionNBR (1)ØEnthält Benzol. Benzol ist hautresorptiv und krebserzeugend (Kat 1 a).
DieselSchädigung der Hautbarriere, Hautirritation, HautresorptionNBR (1)Ø
2Tätigkeit an der Bremsanlage oder am KühlsystemBrems- und Kühlflüssigkeiten (enthalten Glycole)Schädigung der Hautbarriere, HautirritationNBR (1)
CR (3)
Ø
3Befüllen, Auffüllen, Laden der BatterieBatteriesäure (Schwefelsäure 15-51 %)VerätzungNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
ØNach Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls weitere PSA, z. B. Augenschutz, erforderlich
4TeilereinigungKaltreiniger, Bremsenreiniger (Kohlenwasserstoffe)Schädigung der Hautbarriere, Hautirritation, gegebenenfalls HautresorptionNBR (1)
CR (3)
FKM (5)
Ø
5Ölwechsel, Arbeiten an Motor, Getriebe, Kupplung, Fahrgestell, LenkungÖl, vor allem gebrauchtes ÖlMechanische Risiken, Verschmutzung, häufige intensive HändereinigungNBR (1)
CR (3)
(B)
6Allgemeine Montage- und Servicearbeiten ohne GefahrstoffkontakteReifenwechselMechanische Risiken, Verschmutzung Häufige, intensive HändereinigungTeil- oder vollbe-schichtete
Strickhand-schuhe (7),
(B)Bei Gefahr des Erfasst-werdens durch Schrauber keine Handschuhe tragen (Gefährdungsbeurteilung).
Lederhandschuhe (9)(A)
Kontrollarbeiten, FunktionsprüfungenMechanische Risiken, Verschmutzung, häufige intensive HändereinigungTeil- oder vollbe-schichtete Strickhand-schuhe (7)(A)
KarosseriearbeitenMechanische Risiken, z. B. SchnittverletzungenTeil- oder vollbe-schichtete Strickhand-schuhe (7)
gegebenenfalls schnittfest (8)
Ø
7Fahrzeugreinigung, FahrzeugaufbereitungWasserlösliche Tenside (Auto-Shampoo)Schädigung der Hautbarriere, HautirritationNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
(A)
Felgen- oder Motorreiniger (enthalten Phosphorsäure, Flusssäure)Verätzung, Hautirritation HautresorptionNBR (1)
CR (3)
ØFlusssäure ist lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Spezielle Reinigungsmittel für Kunststoffe, Gummimaterialien Lack, Polster etc.Schädigung der Hautbarriere, HautirritationProduktbezogen:
NBR (1)
CR (3)
IIR (4)
ØGeeignetes Handschuhmaterial je nach Produktzusammensetzung, Lösungsmittel

Tabelle 6-4
Hautgefährdung und Maßnahmen bei der Teilereinigung und Entfettung

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Schwach alkalische, neutrale und schwach saure Reiniger auf Wasserbasis, z. B. Seifen, stark verdünnte Laugen, Waschpulver, Silikate, Borate, Phosphate, Carbonate u. v. a.Hautreizung, IrritationNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
(A)pH-Bereich 3-10
2Stark alkalische und stark saure Reiniger auf Wasserbasis, z. B. Kalilauge, Kalkmilch, Ätznatron, Soda, Salmiakgeist, Silikate, Phosphate, starke Säuren (z. B. Schwefel-, Salz- oder Salpetersäure)VerätzungNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
ØpH-Bereich 11-14 (stark alkalisch) und pH-Bereich 0-3 (stark sauer)
3Lösemittelgemische aus z. B. aromatischen und aliphatischen Kohlenwasserstoffen (Toluol, Xylol, Ethylbenzol, Benzine, Naphthene), Ester, Alkohole, KetoneSchädigung der Hautbarriere Gegebenenfalls Hautresorption (Toluol, Ethylbenzol und Xylol)NBR (1) 1)
IIR (4) 2)
FKM (5)
ØAngaben zu Schutzhandschuhen im Sicherheitsdatenblatt des/der konkreten Produkte(s) beachten. Auch bei kurzfristigen Reinigungsarbeiten sollten Schutzhandschuhe getragen werden.
4Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) oder deren Gemische mit Stabilisatoren.Starke Schädigung der Hautbarriere Hautresorption bei Tetrachlorethen und TrichlorethenFKM (5)ØTetrachlorethen und Trichlorethen sind zu Reinigungszwecken nur in geschlossenen Anlagen erlaubt.

Tabelle 6-5
Hautgefährdung und Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Maschinen zur mechanischen Bearbeitung von Metallen (spanend und spanlos, offener Bauart) Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung (wassermischbare Kühlschmierstoffe)Das Tragen von Schutzhandschuhen an Maschinen mit Einzugsgefahr ist verboten!(A)Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen (siehe Fußnote 1).
Mechanische Verletzungen (Grate, Späne), HautirritationØ
2Automatische Werkzeugmaschinen (geschlossener Bauart)Mechanische Verletzungen (Grate, Späne), Schädigung der Hautbarriere und HautquellungNBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
(A)Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen (siehe Fußnote 1, zusätzlich Fußnote 2).
3Zeitgleiche Bedienung von Zerspanungsmaschinen mit wassergemischten und nicht wassermischbaren KSS im Wechsel Mechanische Verletzungen (Grate, Späne), Schädigung der Hautbarriere und HautquellungNBR (1)
IR/NR (2)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
(A)

Bei Einzugsgefahr durch sich bewegende Teile ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten. Zur Vermeidung von Hautkontakten haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang:

Fußnote 1)

  • Spritzschutzvorrichtungen anbauen/verwenden.

  • KSS-Strom optimal einstellen.

  • Geeignete Hilfswerkzeuge verwenden, z. B. Zangen zum Entnehmen von Werkstücken, Reinigungstauchkörbe.

  • Werkstücke nicht durch Abblasen, sondern durch Tauchen reinigen.

  • Bei Spritzgefahr weitere PSA verwenden, z. B. wasserdichte Schürze.

  • Durchfeuchtete Arbeitskleidung wechseln, vor Wiederverwendung waschen.

  • Hände nicht an Putzlappen abtrocknen, möglichst Einmalpapierhandtücher verwenden.

  • Gebrauchte Handtücher nicht in Hosentasche stecken.

  • Vom herstellenden Betrieb angegebene Höchstkonzentrationen nicht überschreiten, regelmäßige Wartung und Pflege des KSS.

Fußnote 2)

  • Bei Hineinbeugen in die Maschine (Werkzeugwechsel, Störungen) geeignete PSA (Schürze) verwenden.

  • Bei automatischem Abblasen der Werkstücke unbedingt die Maschine schließen.

Tabelle 6-6
Hautgefährdung und Maßnahmen bei der Oberflächenbeschichtung

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Kunstharzlacke, Füller und Spachtel (auf der Basis von Alkydharz mit anderen Harzen, z. B. Melamin, gemischt)Schädigung der Hautbarriere (Lösemittel)
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen
NBR (1)ØTechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 1).
2Zwei-Komponenten-Lacke, die in fertiger Mischung vorliegen (verkappte 2-K-Lacke) Acryl-, Polyester- oder Epoxidlack Schädigung der Hautbarriere (Lösemittel) Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Epoxidlacke).
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen
NBR (1)
Gegebenenfalls weitere, je nach Lösemittelsystem
Ø
3Zwei-Komponenten-Polyurethan (PUR)-oder Acryllacke, Füller (Reaktionslacke)Schädigung der Hautbarriere (Lösemittel) Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Amine, Isocyanate). Reizung/Irritation VerätzungNBR (1)ØAtemwegssensibilisierungen möglich
4Ungesättigte Polyesterharzspachtel (zwei Komponenten) (UP)Reizung/Irritation Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Härter).NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch
- Angaben im SDB beachten.
ØKönnen sensibilisierende Stoffe enthalten. Reizung der Gesichtshaut durch leicht flüchtige Stoffe möglich
5Zwei-Komponenten-Epoxidharzlack und -spachtelKann allergische Hautreaktionen verursachen.NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch
- Angaben im SDB beachten.
ØDie Epoxidharze (meist auf der Basis von Bisphenol/F-Harzen mit Härtern auf der Basis von Aminen, Amiden oder organischen Säuren) können auch in sehr kurzer Zeit Allergien hervorrufen.
6Phosphatierung, Phosphatierlösung enthält Phosphorsäure (pH-Wert 3-4).VerätzungNBR (1)
IR/NR (2)
ØTechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 2).
7Passivierung durch Einsatz von Chromsäure, siehe auch Tab. 6-7 lfd. Nr. 8Verätzung Kann allergische Hautreaktionen verursachen.NBR (1)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
ØTechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 2).
Chrom-VI-Verbindungen in atembarer Form sind krebserzeugend.
8Elektro-Tauch-Grundierung (Anreicherung von Essigsäure)VerätzungNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
ØTechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen optimieren (siehe Fußnote 2).
9Wasserverdünnbare LackeReizung/Irritation Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden VerunreinigungenNBR (1)ØWeitere PSA prüfen, zum Beispiel Atemschutzmaske.
10PulverlackeReizung/Irritation Austrocknung (Pulver) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.NBR (1)ØWeitere PSA prüfen, zum Beispiel Atemschutzmaske.

Fußnote 1)

  • Lacke maschinell in geschlossenen Behältnissen mischen.

  • Mischarbeiten grundsätzlich an Sonderplätzen ausführen. Dort sind Hilfswerkzeuge und persönliche Schutzausrüstungen für alle dort Beschäftigten bereitzuhalten.

  • Lacke nur mit Hilfsmitteln, ausreichender Lüftung und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung verarbeiten. Sicherheitsdatenblatt beachten.

  • Verschüttetes Gut sofort mit Papiertüchern aufnehmen.

  • Beim elektrostatischen Lackieren keine isolierenden Schutzhandschuhe benutzen.

Fußnote 2)

  • Automatische Dosiereinrichtungen in geschlossenem Betrieb verwenden.

  • Zugangsbereich absichern.

  • Waschgelegenheit in unmittelbarer Nähe einrichten.

  • Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitstellen.

Tabelle 6-7
Hautgefährdung und Maßnahmen in der Galvanik

Das Verwenden von Hautschutzmitteln bei Tätigkeiten in der Galvanik ist keine geeignete Schutzmaßnahme. Es werden daher nur potentiell geeignete Handschuhmaterialien benannt. Die angegebenen Materialien beziehen sich ausschließlich auf Chemikalienschutzhandschuhe (Kat. 3). Lederhandschuhe und beschichtete Strickhandschuhe sind nicht geeignet. Bei allen aufgeführten Chemikalien sind wanddünne Handschuhe (Einweghandschuhe) nicht geeignet.

Die Angaben zur Eignung der Handschuhmaterialien beziehen sich auf Raumtemperatur (23 °C). Eine Erhöhung der Temperatur kann zu einer erheblichen Verringerung der chemischen Beständigkeit führen (Faustregel: eine Temperaturerhöhung um 10 °C verringert die chemische Beständigkeit auf die Hälfte). Die Angaben der Hersteller sind zu beachten. Bei Substanzgemischen ist der Handschuhhersteller mit einzubeziehen.

a) Vorbehandlung

Lfd. Nr.VerfahrenVerwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche Schutzmaßnahmen SchutzhandschuheBemerkungen
1Glänzen, PolierenChemisch
Flusssäure Salpetersäure
Reizung, Ätzung, Schädigung der Hautbarriere und Austrocknung der HautNBR (1)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
20 °C
Flusssäure ist lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Elektrolytisch
Phosphorsäure Schwefelsäure
NBR (1)
CR, IIR, FKM, PVC
60 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
2EntfettenAlkalisch
Natronlauge
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Bis 80 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Neutral Waschaktive Substanzen, pH 7 bis 9NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
60 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Elektrolytisch (alkalisch)
Natriumhydroxid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Bis 40 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Elektrolytisch (cyanidisch)
Natriumcyanid Natronlauge
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Bis 40 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
3DekapierenSalzsäure
Schwefelsäure
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
4BeizenSalzsäure
Schwefelsäure
Phosphorsäure
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Gemische: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Beizen von Edelstahl: Flusssäure SalpetersäureNBR (1)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Flusssäure ist lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Beizen von Kupfer (Brennen): Salpetersäure SchwefelsäureFKM (5)
Kurzzeitkontakt:
PVC (6)
Beizen von Aluminium:
Natriumhydroxid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)

b) Beschichtungsverfahren

Lfd. Nr.VerfahrenVerwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche Schutzmaßnahmen SchutzhandschuheBemerkungen
5HartverchromenSchwefelsäure ChromtrioxidReizung, Ätzung, Schädigung der Hautbarriere und Austrocknung der HautFKM (5)55-60 °C
Chromtrioxid ist lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A).
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung
6Glanzverchromen/SchwarzverchromenSchwefelsäure ChromtrioxidFKM (5)Glanzverchromen: 38 °C
Schwarzverchromen: 18 °C
Chromtrioxid ist lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A). Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten! Beim Glanzverchromen Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung
7ChromatierenSchwefelsäure ChromtrioxidNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Chromtrioxid ist lebensgefährlich beim Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A).
Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung
8PassivierenChrom-III-Verbindungen gegebenenfalls mit CobaltsulfatNBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
9VernickelnGalvanisch:
Nickelsulfat/Nickelchlorid
Säuren:
Schwefelsäure Salzsäure Borsäure
NBR (1)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
60-65 °C
Nickelsalze sind lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A).
Nickel (Metall) ist krebserzeugend (Kat. 2). Borsäure ist reproduktionstoxisch (Kat. 1B). Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Beim Nickelstrike-Verfahren Verpuffungsgefahr durch Wasserstoffentwicklung
Chemisch
Natriumhypophosphit, Nickelsulfat,
Ammoniaklösung
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
35-45 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
10VerkupfernCyanidisch
Kupfercyanid Natrium- oder
Kaliumhydroxid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
35-45 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Sauer
Schwefelsäure
Sulfate
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
20-35 °C
11VerzinkenCyanidisch
Zinkoxid
Kaliumcyanid
Natriumhydroxid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
20 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Sauer
Zinksulfat/Zinkchlorid,
Borsäure
Salzsäure
Schwefelsäure
Salpetersäure
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
30-35 °C
Borsäure ist reproduktionstoxisch (Kat. 1B).
Alkalisch
Zinkoxid,
ggf. mit Nickelsulfat,
Natriumhydroxid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
20 °C
Nickelsalze sind lebensgefährlich bei Einatmen, giftig bei Verschlucken und bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv) sowie krebserzeugend (Kat. 1 A).
12Veredeln mit Gold und SilberGold-Cyanid- oder Gold-Sulfit-Komplex in saurem oder alkalischen Elektrolyt (Ameisensäure oder Schwefelsäure mit Phosphorsäure)NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
Saurer Elektrolyt:
45 - 70 °C
Alkalischer Elektrolyt:
35 - 40 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
13PhosphatierenZinkphosphate Phosphorsäure Beschleuniger (z. B. Nitrite, Nitrate, Chlorate, Borate)NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
20-50 °C
14EloxierenSchwefelsäureverfahren
Schwefelsäure
NBR(1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
4-22 °C
Oxalsäureverfahren
Oxalsäure
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
20-60 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
15BrünierenNatriumhydroxid
Natriumnitrit
Trinatriummonophosphat
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
> 130 °C
Natriumnitrit ist giftig bei Verschlucken. Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
16EntmetallisierenChemisch (1)
Nitrobenzolsulfonsäure
Natriumcyanid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
60-80 °C
Cyanide sind lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut (hautresorptiv), bei Verschlucken und bei Einatmen.
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Chemisch (2)
Nitrobenzolsulfonsäure,
Schwefelsäure
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)
70-85 °C
Hohe Temperatur: Angaben der Handschuhhersteller beachten!
Chemisch (3)
Salpetersäure
FKM (5)
Elektrolytisch
Essigsäure bis pH 6
Natriumnitrat
Kaliumbromid
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
FKM (5)
PVC (6)

Tabelle 6-8
Hautgefährdung und Maßnahmen in der Gießerei

a) Modellbau

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Epoxidharze
PUR-Harze
Polyesterharze
Reizung/Irritation
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Härter).
NBR (1)
(nur für EP-Harze), für andere Harze abweichendes Handschuhmaterial Angaben im SDB beachten!
ØMikroverletzungen der Haut durch Glas- oder Kohlefasern

b) Cold-Box-Verfahren

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
2PUR-HarzeReizung/IrritationNBR (1)
beschichtete Strickhandschuhe
Ø
3QuarzsandMechanische Belastung
Abrieb
Mikroverletzungen
NBR (1)
CR (3)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Ø

c) SO2-Verfahren (Hardox) und Kaltharzverfahren (Formverfahren und Kernherstellung)

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
4Polyesterharze oder andere säureaktive Harze (Furan-/ Phenolharzverfahren)Kann allergische Hautreaktionen verursachen.NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch. Angaben im SDB beachten. Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØEs besteht Verätzungsgefahr durch SO2 bzw. p-Toluolsulfonsäure (Katalysator).

d) Hot-Box-Verfahren

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
5Furfurylalkohol (Furan oder Phenolharze) und als Härter saure Salze (z. B. Ammoniumchlorid)Kann allergische Hautreaktionen verursachen.NBR (1)
Gegebenenfalls abweichendes Handschuhmaterial je nach eingesetztem Lösemittelgemisch.
Angaben im SDB beachten. Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØPhenol (Carbolsäure) wirkt ätzend auf die Atemwege. Freisetzung von Formaldehyd möglich

Tabelle 6-9
Hautgefährdung und Maßnahmen in der Härterei

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Salzschmelzen, nitrit-/nitrathaltig z. B.
Anlassbäder
Bainitisierbäder
Vulkanisierbäder
Leichtmetallvergütungsbäder
Wärmeträgerschmelzen
Akut toxisch Kategorie 3 bei Verletzung der Hautoberfläche
Verbrennung
Bei Umgang mit Schmelzen: Mehrlagige, hitzebeständige, leicht abwerfbare Fausthandschuhe mit Stulpe
Bei Umgang mit trockenem Salz: Chemikalienschutzhandschuhe aus z. B. NBR (2), CR (3) oder PVC (6)
Mechanische Beständigkeit beachten!
ØGefahr von schmelzflüssigen Salzspritzern
Salzspritzer auf der Haut brennen ein, lösen sich im Wundsekret und dringen so unmittelbar in den Körper ein.
2Salzschmelzen, cyanidhaltig z. B.
Aufkohlungsbäder Nitrocarburierbäder Carbonitrierbäder
Akut toxisch Kategorie 1
Substanzkontakt, Verbrennung
Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Bei Umgang mit Schmelzen: Mehrlagige, hitzebeständige, leicht abwerfbare Fausthandschuhe mit Stulpe
Bei Umgang mit trockenem Salz: Chemikalienschutzhandschuhe aus z. B. NBR (2), CR (3) oder PVC (6)
Mechanische Beständigkeit beachten!
ØGefahr von schmelzflüssigen Salzspritzern
Salzspritzer auf der Haut brennen ein und transportieren das Gift unmittelbar in den Körper.
Aufnahme durch die Haut auch bei Kontakt mit trockenen Salzen
3Salzschmelzen, hydroxidhaltig z. B.
Brünierbäder Reinigungssalzbäder alkalische
Oxidationsbäder alkalische Anlass- oder Abschreckbäder
Ätzend Kategorie 1
Verbrennung, Verätzung
Bei Umgang mit Schmelzen: Mehrlagige, hitzebeständige, leicht abwerfbare Fausthandschuhe mit Stulpe
Bei Umgang mit trockenem Salz: Chemikalienschutzhandschuhe aus z. B. NBR (2), CR (3) oder PVC (6)
Mechanische Beständigkeit beachten!
ØGefahr von schmelzflüssigen Salzspritzern und durch Verätzung
Salzspritzer auf der Haut brennen ein und verätzen zusätzlich das Gewebe.
Durch Verätzung entstehen schwer heilende Wunden.
4Hypochlorit zur oxidativen Entgiftung von Waschlösungen und AbwässernÄtzend Kategorie 1
Verätzung, Reizung/Irritation
NBR (1)
IR/NR (2)
IIR (4)
ØChlorgasbildung möglich Hypochlorit kann zur Bildung von schwer abbaubaren AOX-Verbindungen beitragen.
5Glykole in AbschreckbädernCarrier für SchadstoffeNBR (1)
IR/NR (2)
IIR (4)
ØGlycole können Schadstoffe über die Haut in den Körper transportieren.

Tabelle 6-10
Hautgefährdung und Maßnahmen beim Verarbeiten von Klebstoffen und Dichtungsmassen

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1PVC-flüssig zur Nahtabdichtung an Fahrzeugen oder pastös zum Kleben von Rohren
Lösemittelbestandteile:
Alkohole
Glykole
Tetrahydrofuran
aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe
Reizung/Irritation
Hautresorption
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
NBR (1)
CR (3)
In Ausnahmefällen teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Tetrahydrofuran: Bei Kurzzeitkontakten im einstelligen Minutenbereich NBR > 0,4 mm oder CR. Handschuhe danach entsorgen. Bei längerdauernden Kontakten gibt es kein anderes geeignetes Handschuhmaterial als Laminat-Handschuhe.
ØDie Weichmacher (Dibutyl- und Dioctylphthalate) können über die Lösemittel in die Haut eindringen. Tetrahydrofuran ist hautreizend. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind als hautresorptiv eingestuft. Diese Klebstoffe nur mit Schutzhandschuhen verarbeiten!
2Haftklebstoffe zum
Einkleben von Matten, Filzen, pastös bis flüssig
Lösemittel: Essigester, Aceton, aromatische Kohlenwasserstoffe u. Ä.
Schädigung der Hautbarriere
Reizung/Irritation
NBR (1), aber (nicht bei Estern/Ketonen
IIR (4) bei Estern/Ketonen
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØWenn möglich, lösemittelfreie Systeme verwenden. Klebstoff auf der Haut sollte mechanisch durch Reiben entfernt werden.
3Haftklebstoffe zum Kleben von Kleinteilen, Schildern etc, pastös.
Lösemittel: Essigester
Schädigung der Hautbarriere
Reizung/Irritation
NBR (1), aber (nicht bei Estern/Ketonen
IIR (4) bei Estern/Ketonen
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØWenn möglich, lösemittelfreie Systeme verwenden. Klebstoff auf der Haut sollte mechanisch durch Reiben entfernt werden.
4Schnell abbindende Klebstoffe (Sekundenkleber)
  • Cyanacrylate

  • Methacrylate, flüssig bis gelartig

Verklebung
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Reizung/Irritation
NBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØCyanacrylate binden sehr schnell auf der Haut ab. Verklebte Körperteile müssen zum Teil operativ getrennt werden. Methacrylate wirken stark hautsensibilisierend. Wegen der hohen Abbindegeschwindigkeit - besonders auf der Haut - keine Verarbeitung ohne Handschuhe.
5Zwei-Komponenten-Klebstoffe
  • Epoxidharze

  • Ungesättigte Polyesterharze (UP) mit Styrol, flüssig

Kann allergische Hautreaktionen verursachenNBR (1)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØSiehe auch Tabelle 6-6, lfd.
Nr. 5 und Nr. 6.
6Silikonkautschukdichtungsmassen zum Abdichten von Anschluss- und Dehnungsfugen, pastös.Kann allergische Hautreaktionen verursachen (oximhärtende Massen). Reizung/IrritationNBR (1)
CR (3)
IIR (4)
Teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
ØOximhärtende Fugenmassen nicht mit den Fingern, sondern mit Spachtel oder Ähnlichem glätten.

Tabelle 6-11
Hautgefährdung und Maßnahmen bei der Holzbe- und -verarbeitung

Anmerkung:

Für detaillierte Informationen zu den Produkten/Produktgruppen, den Gesundheitsgefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie möglichen Ersatzstoffen (Gefährdungsbeurteilung) wird auf WINGIS-Online und die dortigen Informationen zu Abbeizern, Dichtstoffen, Holzschutzmitteln, Parkettklebern, Versiegelungen etc. verwiesen: https://wingisonline.de.

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Schleifstäube (Holz, Lackzwischenschliff, ...)Mechanische Reizung der Haut, Austrocknung durch organische und anorganische PartikelTeil- oder vollbeschichtete
Strickhandschuhe (7)
(A)Alte Beschichtungen, vor allem weiße Fensterbeschichtungen, können bleihaltig sein.
Gegebenenfalls TRGS 505 beachten.
2Leime und Kleber
a)WeißleimAggressive Hautreinigung bei stark haftenden VerunreinigungenNBR (1)(B)
b)Harnstoff-Formaldehyd-Harz-LeimKann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen
NBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Ø
c)PU-Leime
PU-Schmelzkleber
Kann allergische Haut- und Atemwegs-reaktionen verursachen.
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen
NBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Ø
d)SekundenkleberKann allergische Hautreaktionen verursachen (Methacrylat).NBR (1)ØCyanacrylate binden sehr schnell auf der Haut ab und führen zu Hautverklebungen. Der Abbindevorgang auf der Haut ist schneller als auf dem Material.
Methacrylat wirkt sensibilisierend.
Vgl. Tabelle 6-10
e)KontaktkleberAggressive Hautreinigung bei stark haftenden VerunreinigungenNBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strick-handschuhe (7)
Ø
f)EVA-SchmelzkleberAggressive Hautreinigung bei stark haftenden VerunreinigungenNBR (1)
Gegebenenfalls teil- oder vollbeschichtete Strick-handschuhe (7)
Ø
3Beizen
a)Wasser-BeizenAggressive Hautreinigung bei stark haftenden VerunreinigungenNBR (1)Ø
b)Lösemittelhaltige BeizenSchädigung der Hautbarriere
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen
NBR (1)Ø
4Lackesiehe Tabelle 6-6
5Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige ReinigerSchädigung der Hautbarriere
Hautresorption möglich
FKM (5)
NBR (2) oder IIR (3) nur als Spritzschutz oder für kurzzeitige Arbeiten
ØEinige Lösungsmittelbestand-teile, zum Beispiel Ethylbenzol und Xylole, sind als hautresorptiv eingestuft. Auch bei kurzfristigen Reinigungsarbeiten sollten Schutzhandschuhe getragen werden.
6Öle, WachseSchädigung der Hautbarriere und Hautquellung Kann allergische Hautreaktionen verursachen.NBR (1)(B)
7Holzschutzmittel
a)Chromathaltige HolzschutzmittelReizung
Verätzung
Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung
NBR (1)
CR (3)
ØChrom-VI-Verbindungen in atembarer Form sind krebserzeugend.
b)Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats, organischen WirkstoffenNBR (1)
CR (3)
ØKönnen sensibilisierende Substanzen enthalten.
Borsäure, Natriumtetraborat können das Kind im Mutterleib schädigen und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen!
c)Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen (Oberflächenbeschichtungen mit Holz- bzw. Fensterlasuren)Schädigung der Hautbarriere und Hautquellung Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen (bei vorbeugendem Holzschutz gem. DIN 68800)NBR (1)
CR (3)
Handschuhmaterial abhängig vom Lösemittel, Sicherheitsdatenblatt beachten.
ØStark haftende Verunreinigung der Haut (bei vorbeugendem Holzschutz gem. DIN 68800)
d)SteinkohlenteerölpräparateSchädigung der Hautbarriere und Hautquellung Giftig
Aggressive Hautreinigung bei stark haftenden Verunreinigungen
NBR (1)
CR (3)
FKM (5)
ØKrebserzeugend!
Chemikalienschutzhandschuhe sind zwingend erforderlich!
Keinesfalls Hautschutzmittel verwenden. Sie können das Eindringen von PAK in die Haut begünstigen!
8Abbeizer und Ablauger
a)Lösemittelhaltige Abbeizer, ohne CKWIn Abhängigkeit vom Produkt sehr unterschiedlich: Schädigung der Hautbarriere, Reizung, VerätzungHandschuhmaterial abhängig vom Produkt. Sicherheitsdatenblatt beachten!ØAngaben im Sicherheitsdatenblatt unbedingt beachten. Detailliertere Informationen unter https://wingisonline.de/
b)CKW-haltige AbbeizerStarke Schädigung der
Hautbarriere
Reizung/Irritation
FKM (5)ØVerdacht auf krebserzeugende Wirkung
Dichlormethanhaltige Abbeizer dürfen gemäß REACH-Verordnung seit Juni 2012 nicht mehr verwendet werden! Ersatzstoff suchen.
c)Wässrige Ablauger
(Laugen)
Reizung/Irritation
Verätzung
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
IIR (4)
Ø
9Umgang mit künstlichen
Mineralfasern (KMF)
MikroverletzungenVollbeschichtete Strickhandschuhe (7)
Leder (9)
Ø
10SilikondichtstoffeReizung/Irritation
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
NBR (1)
CR (3)
IIR (4)
ØOximhärtende Massen können sensibilisieren.
Oximhärtende Fugenmassen nicht mit den Fingern, sondern mit Spachtel o. Ä. glätten.
11Schmierseife und ähnliche wasserlösliche
Gleitmittel beim Umgang mit Elastomeren (z. B. Gummi)
Hautaufweichung
Hautquellung
NBR (1)
IR/NR (2)
CR (3)
Ø

Tabelle 6-12
Hautgefährdung und Maßnahmen bei UV-Exposition

Lfd. Nr.Verwendete ProdukteHautgefährdungPersönliche SchutzmaßnahmenBemerkungen
SchutzhandschuhHautschutzmittel
1Tätigkeiten im Freien mit Exposition gegenüber natürlicher UV-StrahlungSonnenbrand
Vorzeitige Hautalterung (Falten, Pigmentierung) Heller Hautkrebs
CSiehe Fußnote 1
2Tätigkeiten mit Exposition gegenüber künstlicher optische Strahlung
a)SchweißarbeitenVerbrennung, (Verblitzen der Augen)
Hautrötung, Verbrennung
Schweißerschutzhandschuhe (10)(C)Siehe Fußnote 2
b)Umgang mit LasernAuge: Verbrennungen an Hornhaut, Linsentrübung und Netzhautverletzung
Hautgefährdung bei Laserklasse 4: bei der Anwendung intensiver Laserstrahlung, besonders beim Schweißen, Schneiden, Abtragen und Erhitzen von Material, kann eine intensive, nicht kohärente Sekundärstrahlung entstehen.
Handschuhe mit Schutz gegen LaserstrahlungØSiehe Fußnote 2
Abschirmung nach DGUV Vorschrift 11 und 12 "Laserstrahlung"

Fußnote 1)

  • Vorrangig müssen technische Schutzmaßnahmen getroffen werden; zum Beispiel bauliche Maßnahmen wie Überdachungen.

  • Gegebenenfalls können auch organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel eine Beschränkung der Expositionsdauer durch einen früheren Arbeitsbeginn oder eine Verschiebung der Arbeiten in eine weniger sonnige Tageszeit. Mittagssonne (10-15 Uhr) vermeiden.

  • Körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung mit Nackenschutz tragen. Nie mit freiem Oberkörper arbeiten.

  • Unbekleidete Körperstellen (Gesicht, Ohren, unbekleideter Nacken) müssen mit UV-Schutzmitteln eingecremt werden. Es ist auf einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor zu achten (mindestens LSF 30, möglichst LSF 50+). Das UV-Schutzmittel muss vor UVB- und UVA-Strahlung schützen und sollte wasserfest sein.

Fußnote 2)

  • Entstehung und Ausbreitung künstlicher optischer Strahlung vorrangig an der Quelle, Reduktion auf ein Minimum

  • Einhalten von Expositionsgrenzwerten

  • Technische Maßnahmen (z. B. Trennwände, Sichtscheiben mit Filter) haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Maßnahmen.

  • Individuelle Maßnahmen: Kopfschutz, z. B. Schweißerschutzschild, Visier, Schutzhaube mit Schutz der Augen, Handschuhe, Schuhe mit Fußgamaschen, Nackenleder zum Schutz gegen Streustrahlung, geeigneter Hautschutz, wenn die zuvor genannten Maßnahmen nicht angewendet werden können

Spritzschutz, nicht bei Essigsäureestern

Bei Estern und Ketonen