DGUV Information 209-022 - Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Voraussetzungen für die Wirksamkeit persönlicher Schutzmaßnahmen sind zum einen die Verfügbarkeit von PSA und zum anderen deren Akzeptanz und Anwendung.

Hinweise auf eine mangelhafte Wirksamkeit persönlicher Schutzausrüstung, die Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte beachten sollten, sind zum Beispiel:

  • geringer Verbrauch an Schutzhandschuhen

  • eingetrocknete Spender für Hautschutzmittel

  • mangelhafter Zustand der Schutzhandschuhe am Arbeitsplatz (ungeeignete Schutzhandschuhe im Arbeitsbereich, zerschlissene oder stark verschmutzte Handschuhe)

  • Schutzhandschuhe über einen zu langen Zeitraum im Einsatz

Die arbeitsmedizinische Vorsorge spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Wirksamkeitskontrolle. Hinweise auf unzureichende Wirksamkeit können sich aus Vorsorgeuntersuchungen, aus erhöhten Gefahrstoffkonzentrationen im Biomonitoring (BGW, vgl. TRGS 903) oder durch Erkenntnisse aus Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin ergeben.