DGUV Information 209-022 - Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitshygiene

Arbeitshygienische und organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Erstellen der Betriebsanweisung mit Maßnahmen zur Hautprävention

  • Erstellen eines Hand- und Hautschutzplans

  • Unterweisung der Beschäftigten zur Hautprävention (mit arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung)

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe Abschnitt 5)

  • Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Hautbelastung

  • Festlegen von Wechselintervallen beim Tragen von Schutzhandschuhen

  • Wechsel durchfeuchteter Kleidungsstücke

  • Erstellung eines Wartungsplans für Kühlschmierstoff-Kreisläufe in der mechanischen Fertigung

  • Keine Verwendung von Putzlappen für Maschinen zum Händtrocknen

  • Kein Abblasen der Hände mit Druckluft

Bei Tätigkeiten im Freien (Sonnenstrahlung):

  • Arbeiten möglichst vermeiden, wenn die Sonne intensiv scheint (April bis September, in der Zeit von ca. 10 bis 15 Uhr).

  • Pausenzeiten an die Tageszeit anpassen.

  • Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nachmittags ausführen lassen. Auf den Tätigkeitswechsel (z. B. Schichtarbeit mit Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden) zwischen den Beschäftigten achten.