Abschnitt 4.3 - 4.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitshygiene
Arbeitshygienische und organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel:
Erstellen der Betriebsanweisung mit Maßnahmen zur Hautprävention
Erstellen eines Hand- und Hautschutzplans
Unterweisung der Beschäftigten zur Hautprävention (mit arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe Abschnitt 5)
Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Hautbelastung
Festlegen von Wechselintervallen beim Tragen von Schutzhandschuhen
Wechsel durchfeuchteter Kleidungsstücke
Erstellung eines Wartungsplans für Kühlschmierstoff-Kreisläufe in der mechanischen Fertigung
Keine Verwendung von Putzlappen für Maschinen zum Händtrocknen
Kein Abblasen der Hände mit Druckluft
Bei Tätigkeiten im Freien (Sonnenstrahlung):
Arbeiten möglichst vermeiden, wenn die Sonne intensiv scheint (April bis September, in der Zeit von ca. 10 bis 15 Uhr).
Pausenzeiten an die Tageszeit anpassen.
Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nachmittags ausführen lassen. Auf den Tätigkeitswechsel (z. B. Schichtarbeit mit Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden) zwischen den Beschäftigten achten.