DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich

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Abschnitt C2 - Tätigkeiten, Gefährdungen/Belastungen, Schutzmaßnahmen

C2.1
Aufenthalt und Arbeiten außerhalb der WEA

Tätigkeiten

Aufenthalt und Arbeiten (Inspektion, Reinigung, ...) im Bereich um den Turmfuß herum und im Wirkbereich herabfallender Teile.

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

1.4 Unkontrolliert bewegte Teile

  • herabfallende Teile (Eisabwurf, Material, Werkzeug, ...)

1.5 Sturz auf der Ebene

  • Sturz auf einer Schotterfläche, Treppe, Böschung o. ä. (Onshore-Bereich)

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

zu 1.4

  • Bei entsprechender Witterungslage oder Meldung aus der Anlage: Vor Annäherung an die WEA Sichtprüfung (Fernglas!) auf Eisansatz.

  • Bei Arbeiten das Herabfallen von Gegenständen verhindern.

  • Nicht unter offene Maschinenhausluke, angeschlagene Last, Rotorblatt-Befahranlage oder seilunterstützt arbeitende Personen treten.

  • Geeigneten Schutzhelm tragen.

    A11.2

zu 1.5

  • Untergrund beobachten und Geländer/Handläufe nutzen.

  • Stolperstellen verhindern, dazu

    • Kabel, Leitungen u. ä. seitlich von Verkehrswegen oder an vertikalen Aufkantungen entlang verlegen.

    • Materialien/Gegenstände im Bereich der Verkehrs- und Arbeitsbereichen so ablegen, dass ein Stolpern vermieden wird.

  • Sonstige Stolperstellen und Vertiefungen durch An-/Auffüllen oder Abdeckungen sichern.

  • Defekte Treppen und Stufen unverzüglich in Stand setzen (lassen).

  • Rutschige Flächen (Glatteis, ...) durch Streugut o. ä. abstumpfen.

  • Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen.

C2.2
Zugang zu Offshore-WEA (Überstieg/Abwinschen)

Tätigkeiten

Überstieg vom Schiff auf die Steigleiter des Übergangsstücks (Transition Piece (TP)).

Überstieg vom Schiff auf die TP-Plattform per bewegungskompensierter Gangway.

Absetzen vom Hubschrauber auf die Abwinschfläche.

A14 "Personentransfer und Überstieg (Offshore)"
Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

  • Einquetschen zwischen Schiffsbug/Fender und Boatlanding des TP infolge Abrutschen vom Schiffsdeck (ungesichert oder nach Auffangen durch Steigschutzeinrichtung/Höhensicherungsgerät)

8.1 Unterkühlen

  • nach Sturz in Wasser

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Unterkühlen ist zeitabhängig im Gegensatz zum Kälteschock (s. 8.3).

8.3 Ertrinken

  • nach Sturz ins Wasser beim Überstiegsversuch Schiff ⇢ Steigleiter TP (Überstiegsverfahren ohne Sicherung)

  • nach Abrutschen vom Schiffsdeck

  • nach Abrutschen von der Steigleiter (z. B. wegen Verschmutzung durch Vogelkot, Algenbewuchs oder Vereisung) (Überstiegsverfahren ohne Sicherung)

  • durch Kälteschock nach Fallen/Eintauchen in kaltes Wasser ohne ausreichenden Kälteschutz

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Der Kälteschock ist ein spontanes Ereignis im Gegensatz zum Unterkühlen (s. 8.1).
Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Rettungskonzept erstellen

    A13.3 und A13.7
  • Schutzmaßnahmen gegen Absturz können bei Bedarf so ausgeführt werden, dass ein Sturz ins Wasser vermieden wird. Sie dienen dann auch dem Schutz gegen Ertrinken.

    A6.3 Wetter-, Meeres- und Umweltbedingungen (Onshore und Offshore)
    B2 "Absturz"
  • Überstieg:

    • nur festgelegtes Überstiegsverfahren Schiff ↔ WEA (Boatlanding) durchführen

    • Durchführung des Überstiegs erfolgt auf Anweisung der Schiffsbesatzung

    • Geländer/Handläufe an Deck nutzen

  • Abwinschen:

    • nur festgelegten Ablauf zum Abwinschen durchführen

    • Durchführung des Abwinschvorgangs auf Anweisung der Hubschrauberbesatzung

zu 1.3

  • Um ein Einquetschen zwischen Schiffsbug/Fender und Boatlanding des TP zu vermeiden, auf genügenden Abstand zwischen Steigleiter und Fender des Transportschiffs achten!

zu 8.1

  • schnellstmögliche Rettung aus dem Wasser sicherstellen

  • PSA gegen Unterkühlen: Überlebensanzug gemäß ETSO/SOLAS (mit AIS (Automatic Identification System)-basiertem Personal Locator Beacon (PLB))

zu 8.3

  • PSA gegen Ertrinken: Rettungsweste mindestens gemäß DIN EN ISO 12402 Teil 2, ggf. nach SOLAS MED für Schiffstransfer bzw. ETSO für Hubschraubertransfer (mit AIS [Automatic Identification System]-basiertem Personal Locator Beacon [PLB])

C2.3
Aufenthalt und Arbeiten auf der Zugangsebene im Turm

Tätigkeit

Aufenthalt und Arbeiten im Turm auf Höhe der Zugangsebene.

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

1.4 Unkontrolliert bewegte Teile

  • herabfallende Teile (Material, Werkzeug, ...)

1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

  • Sturz auf der Ebene

1.6 Absturz

  • Absturz durch Zugangsöffnungen in tiefer liegende Bereiche

7.1 Lärm

  • Arbeitsmittel

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • WEA abschalten

  • Bei Arbeiten das Herabfallen von Gegenständen verhindern

zu 1.4

  • übereinander stattfindende Arbeiten absprechen

  • Nicht unterhalb steigender/arbeitender Personen aufhalten

  • geeigneten Schutzhelm tragen

    A11.2

zu 1.5

  • Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen

  • Verkehrswege und Bewegungsflächen freihalten

  • Handläufe benutzen

zu 1.6

  • Abdeckungen, kollektiv wirkende Absturzsicherungen o. ä. einsetzen

zu 7.1

  • geeigneten Gehörschutz benutzen

    A11.2

C2.4
Aufenthalt und Arbeiten im Fundamentkeller

Tätigkeiten

Aufenthalt und Arbeiten innerhalb des Fundamentkellers zur Instandhaltung, d. h. Wartung, Inspektion, Instandsetzung oder Verbesserung (z. B. (Nach)Spannen, Beschichten, ...).

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Beim Fundamentkeller handelt es sich um einen engen Raum.
Hinweise zu Gefährdungen und Belastungen in engen Räumen enthält B7 "Enge Räume"
Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • eingeschränkte Zugänglichkeit

  • eingeschränkte Flucht- und Rettungsmöglichkeit

  • aufwändige Rettung nach Sturz ins Auffangsystem

1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

  • Verletzung durch Schrauber

1.6 Absturz

  • beim Abstieg in den Fundamentkeller

3 Gefahrstoffe

  • gesundheitsschädliche Atmosphäre (enger Raum)

7.1 Lärm

  • Lärm (z. B. beim Einsatz von Schraubern, ...)

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Da es sich beim Fundamentkeller um einen engen Raum handelt, ist die DGUV Regel 113-004 "Behalter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" zu berücksichtigen.

  • Rettungskonzept erstellen A13.3, A13.7.1 und A13.7.2

  • Freigabeverfahren durchführen

  • Teamgröße und Positionierung der Teammitglieder auf die Rettungssituation abstimmen

B7 "Enge Raume"

zu 1.3

  • Schutzmaßnahmen gemäß Betriebsanleitung des Schraubers umsetzen

zu 1.6

  • Auffanggurt nach DIN EN 361 in Kombination mit

    • mitlaufendem Auffanggerät (sofern Steigschutzsystem vorhanden) oder

    • Höhensicherungsgerät (möglichst mit Rettungshubfunktion)

benutzen.

zu 3

  • Freimessen sowie ggf. kontinuierliche Messung der Atmosphäre (Freigabeverfahren!)

  • ggf. Schutzkonzept gegen Austritt von Schwefelhexafluorid (SF6) bzw. dessen Zersetzungsprodukten aus gasisolierten Schaltanlagen

  • bei Tätigkeiten mit Freisetzung von Gefahrstoffen:

    • Lüftung des Arbeitsbereiches, um das Auftreten gesundheitsschädlicher Konzentrationen in der Atemluft zu verhindern

    • bei Bedarf zusätzlich Atemschutz bei Überschreitung von Luftgrenzwerten (z. B. Atemschutz mit AB- Filter; wenn Sauerstoffmangel nicht sicher ausgeschlossen werden kann: umluftunabhängigen Atemschutz einsetzen)

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Ersatzstoffprüfung, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen) ist zu beachten.
A6 "Gefährdungsbeurteilung", A7 "Betriebsanweisungen" und B9 "Gefahrstoffe"

zu 7.1

  • geeigneten Gehörschutz benutzen

A11.2

C2.5
Arbeiten im Turm oberhalb der Zugangsebene

Tätigkeiten

Arbeiten im Turm oberhalb der Zugangsebene z. B. auf Plattformen oder aus der Steigleiter heraus.

Steigen auf der Steigleiter im Turm oberhalb der Zugangsebene, um höher oder tiefer gelegene Bereiche zu erreichen.

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • ergonomische Belastung aufgrund eingesetzter Auffangsysteme

  • eingeschränkte Rettungsmöglichkeit

1.4 Unkontrolliert bewegte Teile

  • herabfallende Teile (z. B. mitgeführte Werkzeuge, Teile)

1.5 Sturz

  • Sturz auf der Ebene durch Verschmutzungen bei Verarbeitung von tropffähigen Stoffen (Flüssigkeiten, Fette u. ä.)

1.6 Absturz

  • Absturz in tiefer liegende Bereiche

7.1 Lärm

  • Arbeitsmittel

9.1 Schwere dynamische Arbeit

  • physische Belastung beim Steigen

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Rettungskonzept erstellen A13.3, A13.7.1 und A13.7.5

  • Rettungsverfahren auf Arbeitsumgebung abstimmen

  • Befähigung/Eignung beim Einsatz der Beschäftigten berücksichtigen

  • WEA abschalten

  • Aufzugsanlage benutzen, sofern sicher möglich

zu 1.4

  • übereinander stattfindende Arbeiten absprechen

  • Mitführen von Werkzeug, Material und Gegenständen in stabilen und sicher verschließbaren Werkzeugtaschen (alternativ: Werkzeug- und Materialtransport mit Kran)

    A11.2
  • geeigneten Schutzhelm tragen

zu 1.5

  • bei Verarbeitung von tropffähigen Stoffen

    • Maßnahmen gegen Abtropfen (auch in darunter liegende Bereiche) treffen (z. B. Abdeckfolie)

    • Verunreinigungen (Flüssigkeiten unverzüglich beseitigen)

  • zusätzlich: Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen

zu 1.6

  • Schutz gegen Absturz durch Öffnungen (z. B. Fahrweg der Aufzugsanlage!) sicherstellen (z. B. bei Spannarbeiten am Adapter in Hybridtürmen), z. B. durch Abdeckungen oder temporäre Absturzsicherungen

  • PSA gegen Absturz benutzen

    • Anschlagpunkte (ausgelegt für 20 kN nach DIN EN 50308)

    • Auffanggurt nach DIN EN 361 mit Y-Verbindungsmittel mit Falldämpfer nach DIN EN 354/355 und ggf. Halteseil nach DIN EN 358

    A11.2

zu 7.1

  • geeigneten Gehörschutz benutzen

zu 9.1

  • Steighilfen ("Aufstiegshilfen") benutzen (Entlastung beim Steigen), dabei Kompatibilität mit Steigschutzeinrichtung sicherstellen

C2.6
Befahren des Turms mittels Aufzugsanlage

Tätigkeit

Befahren des Turms mittels Aufzugsanlage, um höher gelegene Bereiche zu erreichen.

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • eingeschränkte Rettungsmöglichkeit

1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

  • Fahrkorb

1.6 Absturz

  • beim Überstieg zwischen Fahrkorb und Bühnen o. ä.

7.1 Lärm

  • Winde

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Rettungskonzept erstellen A13.3, A13.7.1 und 13.7.7

  • Benutzung nur durch hierfür befähigtes Personal (u. a. Qualifizierung gemäß Herstellervorgaben)

  • sicherstellen, dass erforderliche Prüfungen (z. B. außerordentliche Prüfung gemäß erlassener Allgemeinverfügungen) durchgeführt wurden

  • vor Benutzung der Aufzugsanlage Funktionscheck gemäß Herstellervorgaben durchführen

zu 1.3

  • Scher- und Quetschstellen absichern

  • Sicherheitseinrichtungen benutzen (z. B. Türen, Umwehrungen, Verriegelungen)

zu 1.6

  • PSA gegen Absturz in der Aufzugsanlage und ggf. beim Ausstieg auf höhergelegene Ebenen benutzen (Herstellerinformationen des Aufzugsanlagen/-WEA-Herstellers beachten)

    • Anschlagpunkte (ausgelegt für 20 kN nach DIN EN 50308)

    • Auffanggurt nach DIN EN 361 mit Y-Verbindungsmittel mit Falldämpfer nach DIN EN 354/355

zu 7.1

  • geeigneten Gehörschutz benutzen

    A11.2

C2.7
Aufenthalt und Inspektionsarbeiten im Maschinenhaus

Tätigkeiten

Aufenthalt und Inspektionsarbeiten im Maschinenhaus (Ölkontrolle, Reinigungsarbeiten, ...)

  • ohne das Öffnen von elektrischen und mechanischen Systemen,

  • ohne elektrotechnische Arbeiten sowie

  • ohne das Betreten des Gefahrbereiches vor dem Rotor.

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen (beispielhaft)
  • eingeschränkte Zugänglichkeit (nur über den Turm und nur durch Zugangsöffnung ins Maschinenhaus)

  • eingeschränkten Flucht- und Rettungsmöglichkeiten

    (Einsteigöffnung zum Turm, Materialluke ins Freie oder ggf. Ausstiegsöffnung im Dach)

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)
  • Rettungskonzept erstellen A13.3, A13.7.1 und A13.7.8

  • WEA abschalten

  • PSAgA und Rettungsausrüstungen gemäß Rettungskonzept mitführen/vorhalten

C2.8
Instandhaltungsarbeiten im Maschinenhaus (allgemein)

Tätigkeiten

Instandhaltungsarbeiten im Maschinenhaus, die über reine Inspektionsarbeiten (ohne Öffnen von elektrischen und mechanischen Systemen und Betreten des Gefahrbereichs vor dem Rotor) hinausgehen (wie z. B. Getriebereinigung/-instandsetzung, Trafowartung, ...).

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • eingeschränkte Zugänglichkeit (nur über den Turm und nur durch Zugangsöffnung ins Maschinenhaus)

  • eingeschränkte Flucht- und Rettungsmöglichkeit (Einsteigöffnung zum Turm oder Materialluke ins Freie)

1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile

  • Einzug an Welle

  • Quetschung, Scherung o. ä. durch bewegten Rotor

  • Anstoßen und Quetschen

1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

  • Ausrutschen (z. B. auf Fetten/Ölen)

  • Umknicken

3 Gefahrstoffe

  • Stäube (Bremsabrieb)

  • Hydrauliköl/Getriebeöl

  • Bremsflüssigkeit

  • Reiniger

7.1 Lärm

  • Lärm (z. B. beim Einsatz von Schraubern, ...)

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Rettungskonzept erstellen A13.3, A13.7.1 und A13.7.8

  • WEA abschalten

zu 1.1

  • Bei Arbeiten im Gefahrbereich vor dem Rotor:

    • Rotor sicher stillsetzen (arretieren/"verbolzen"), dazu Herstellerinformationen beachten (Betriebshandbuch)

    • spezielle Unterweisung vor den Tätigkeiten

    • besonderes Freigabeverfahren mit dem Ziel, die konkret durchzuführenden Maßnahmen und Vorkehrungen genau mit den Arbeitsverantwortlichen festzulegen

zu 1.5

  • Austritt von Schmierstoffen u. ä. verhindern und ausgetretene Stoffe entfernen

  • Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen

zu 3

  • Bei Tätigkeiten mit/Freisetzung von Gefahrstoffen:

    • Lüftung des Arbeitsbereiches, um das Auftreten gesundheitsschädlicher Konzentrationen in der Atemluft zu verhindern

    • bei Bedarf zusätzlich Atemschutz bei Überschreitung von Luftgrenzwerten (z. B. Atemschutzmaske mit AP-Kombinations-Filter bei Einsatz von Reinigern bzw. mit Partikelfilter bei Auftreten von Bremsstaub)

    • je nach Gefahrstoff und Verarbeitungsverfahren alternativ/zusätzlich (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt)

    • Atemschutzmaske mit AX-Filter

    • Schutzhandschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk

    • Augen-/Gesichtsschutz gegen Flüssigkeitsspritzer

    • Schutzkleidung

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Ersatzstoffprüfung, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen) ist zu beachten.
A6 "Gefährdungsbeurteilung", A7 "Betriebsanweisungen" und B9 "Gefahrstoffe"

zu 7.1

  • geeigneten Gehörschutz benutzen A11.2

C2.9
Instandhaltungsarbeiten in der Nabe und im Rotorblatt

Tätigkeiten

Arbeiten innerhalb der Nabe und des Rotorblattes zur Wartung, Inspektion, Instandsetzung oder Verbesserung.

Bei der Nabe und dem Rotorblatt handelt es sich um einen engen Raum.

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Hinweise zu Gefährdungen, Belastungen und Schutzmaßnahmen in engen Räumen.
B7 "Enge Räume"
Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • eingeschränkte Zugänglichkeit

    • Nabe: nur durch Zugangsöffnungen innen oder über das Maschinenhausdach

    • Rotorblatt: nur über die Nabe und durch Zugangsöffnungen

  • eingeschränkte Bewegungsfreiheit

  • eingeschränkte Rettungsmöglichkeit

    • Nabe: häufig nur direkt nach außen, nicht zurück ins Maschinenhaus

    • Rotorblatt: häufig nur über die Nabe direkt nach außen, nicht zurück ins Maschinenhaus

1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile

  • Quetschung, Scherung o. ä. durch bewegten Rotor (Rotation)

  • Quetschung durch bewegte Rotorblätter (Blattverstellung)

1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

  • Einbauten, aufragende Verschraubungen, Hydraulikzylinder u. ä.

1.6 Absturz

  • bei Zugang zur Nabe von außen

2 Elektrische Gefährdungen

  • erhöhte elektrische Gefährdung (Körperdurchströmung, Lichtbogen) wegen begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung

  • Körperdurchströmung durch verbaute Akkumulatoren (Akkutausch u. ä.)

3 Gefahrstoffe

  • Hydrauliköl

  • Reiniger (Industriereiniger auf Petroleumbasis)

  • Stickstoff (Druckspeicher für Hydrauliksystem)

7.1 Lärm

  • Lärm (z. B. beim Einsatz von Schraubern, ...)

8 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

  • Anstoßen mit dem Kopf

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Da es sich bei Nabe und Rotorblatt um enge Räume handelt, ist die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" zu berücksichtigen.

  • Rettungskonzept erstellen A13.3, A13.7.1 und A13.7.8

  • Freigabeverfahren durchführen

  • zulässige Windgeschwindigkeit für Arbeiten in der Nabe einhalten, dazu Herstellervorgaben beachten (Betriebshandbuch)

  • Einschränkungen der Umgebungsbedingungen bei der Arbeitsvorbereitung berücksichtigen

  • Teamgröße und Positionierung der Teammitglieder auf die Rettungssituation abstimmen (bei Arbeiten im Rotorblatt ggf. als "Retterin/Retter" ein Teammitglied in der Nabe und zeitgleich ein weiteres Teammitglied im Maschinenhaus)

B7 "Enge Räume"

zu 1.1

  • Rotor formschlüssig stillsetzen (arretieren/"verbolzen"), dazu Herstellervorgaben beachten (Betriebshandbuch)

  • Blattverstellung sicher stillsetzen (Sicherungen einsetzen)

zu 1.5

  • Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen

zu 1.6

  • Bei Zugang zur Nabe von außen:

    • Zugangsverfahren und erforderliche Schutzausrüstungen (z. B. Auffanggurt, geeigneten Schutzhelm, Y-Verbindungsmittel mit Falldämpfer) einschließlich Anschlageinrichtungen festlegen

    • Rettungskonzept festlegen A13.3 ff.

    • vor Aufnahme der Tätigkeiten besondere Unterweisung mit praktischen Übungen durchführen, damit kritische Situationen eingeschätzt werden können; regelmäßige Wiederholung, z. B. im Rahmen von Rettungsübungen

zu 2

  • Freischalten: Stromversorgung ortsfester elektrischer Betriebsmittel in der Nabe abschalten (Netz und Akkumulatoren)

  • als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel möglichst akkubetriebene Geräte (Handleuchten, Schrauber, ...) einsetzen

  • Schutzmaßnahmen bei begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung anwenden, wie z. B.

    • Schutzkleinspannung

    • Betrieb handgeführter elektrischer Betriebsmittel über Trenntransformator (Aufstellort außerhalb der Nabe; Anschluss nur eines Betriebsmittels je Trenntransformator) (nicht zulässig für Handleuchten!)

  • Beim Betreten der Nabe auf bereits beschädigte elektrische Betriebsmittel sowie Leitungen achten. Beschädigungen an Betriebsmitteln und Leitungen vermeiden (z. B. durch scharfkantige Teile oder Arbeitsmittel).

  • Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nur durch qualifizierte Beschäftigte (Elektrofachkräfte) unter Beachtung der Fünf Sicherheitsregeln

zu 3

  • Stickstoffflasche außerhalb der Nabe belassen

  • Bei Tätigkeiten mit Freisetzung von Gefahrstoffen:

    • Lüftung des Arbeitsbereiches, um das Auftreten gesundheitsschädlicher Konzentrationen in der Atemluft zu verhindern

    • bei Bedarf zusätzlich Atemschutz bei Überschreitung von Luftgrenzwerten (z. B. Atemschutzmaske mit AB-Filter)

    • bei Hautkontakt zu Hydraulikol: geeignete Chemikalienschutzhandschuhe

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Ersatzstoffprüfung, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen) ist zu beachten.
A6 "Gefahrdungsbeurteilung", A7 " Betriebsanweisungen" und B9 " Gefahrstoffe"

zu 7.1

  • geeigneten Gehörschutz benutzen

    A11.2

zu 8

  • Industrie-Anstoßkappe nach DIN EN 812 benutzen (Alternative: geeigneter Schutzhelm)

    A11.2

C2.10
Aufenthalt und Arbeiten auf dem Maschinenhausdach

Tätigkeiten

Instandhaltungsarbeiten auf dem Maschinenhausdach (z. B. Inspektion der Hindernisbefeuerung und der Windmesseinrichtungen).

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • erschwerte Rettungsmöglichkeit

1.5 Sturz

  • Sturz beim Aufstieg zur Ausstiegsluke

  • Sturz auf dem Maschinenhausdach

1.6 Absturz

  • Absturz aus großer Höhe

  • Sturz über die Dachkante ins Auffangsystem

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Rettungskonzept erstellen

    A13.3, A13.7.1 und A13.7.6

zu 1.5

  • Leiter beim Aufstieg zur Ausstiegsluke sicher einsetzen (Neigung, Sicherung gegen Umstürzen)

  • Beachtung der Witterungseinflüsse (Rutschhemmung auf der Dachfläche ausreichend?)

  • Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen

zu 1.6

  • PSA benutzen:

    • PSA gegen Absturz: möglichst Rückhaltesysteme (z. B. Verbindungsmittellänge so auswählen, dass die Absturzkante nicht erreicht werden kann) einsetzen, um einen Sturz über die Dachkante zu verhindern.

    • geeigneten Schutzhelm tragen A11.2

    • Sicherheitsschuhe der Form B oder C gemäß Kategorie S3 oder S5 der DIN EN ISO 20345 tragen

C2.11
Rotorblattinstandhaltung mittels seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

Tätigkeiten

Inspektion, Instandsetzung u. ä. an der Außenseite des Rotorblattes unter Anwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP).

Besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen

Generell

  • Im Auffanggurt hängende hilflose Person durch

    • Fehlanwendung der Ausrüstung/Arbeitsmittel (z. B. Trennschleifer)

    • Versagen von Ausrüstungsteilen

3 Gefahrstoffe

  • Reiniger (Aceton)

  • Epoxidharze (auch offenes Anrühren)

Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Generell

  • Rettungskonzept erstellen

    A13.3, A13.7.1 und A13.7.4
  • mindestens zwei Höhenarbeiter (davon mind. ein aufsichtführender Höhenarbeiter!) für die Tätigkeiten einsetzen

  • TRBS 2121 Teil 3 und DGUV Information 212-001 umsetzen

3 Gefahrstoffe

  • Hautkontakt: geeignete Chemikalienschutzhandschuhe

  • Einatmen: prüfen, ob Atemschutz in der konkreten Arbeitssituation (u. a. Lüftung, Verarbeitungsbedingungen) erforderlich ist! Bei Bedarf Atemschutz mit abgestimmtem Filter.

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Ersatzstoffprüfung, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen) ist zu beachten.
A6 "Gefahrdungsbeurteilung", A7 "Betriebsanweisungen" und B9 "Gefahrstoffe"