DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich

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Abschnitt C1 - Einführung

C1.1 Bedeutung des Teils C

In Teil C dieser DGUV Information werden tätigkeitsbezogen

  • konkrete Hinweise auf besonders bedeutende Gefährdungen und Belastungen bei Tätigkeiten in/an WEA gegeben und

  • beispielhafte Schutzmaßnahmen beschrieben.

Dabei werden die Tätigkeiten einer Arbeitsumgebung zugeordnet. Bei Bedarf wird dieselbe Tätigkeit mehrfach in unterschiedlichen Arbeitsumgebungen betrachtet. Auf diese Weise soll eine möglichst kompakte und zielführende Übersicht zu Gefährdungen/Belastungen und Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden.

In den tätigkeitsbezogenen Aufstellungen werden - wo möglich - den Gefährdungen und Belastungen Nummern zugeordnet. Diese ergeben sich aus der Übersicht der Gefährdungsfaktoren unter C1.2.

C1.2 Übersicht Gefährdungsfaktoren

ccc_1609_as_3.jpg
vgl. DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"
ccc_1609_as_4.jpg
  1. 1.

    Mechanische Gefährdungen

    1. 1.1.

      Ungeschützt bewegte Maschinenteile

    2. 1.2.

      Teile mit gefährlichen Oberflächen

    3. 1.3.

      Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

    4. 1.4.

      Unkontrolliert bewegte Teile

    5. 1.5.

      Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

    6. 1.6.

      Absturz

  2. 2.

    Elektrische Gefährdungen

  3. 3.

    Gefahrstoffe

  4. 4.

    Biologische Arbeitsstoffe

  5. 5.

    Brand und Explosionsgefährdungen

  6. 6.

    Thermische Gefährdungen

  7. 7.

    Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen

    1. 7.1.

      Lärm

    2. 7.2.

      Ganzkörpervibrationen

    3. 7.3.

      Hand-Arm-Vibrationen

    4. 7.4.

      Elektromagnetische Felder

  8. 8.

    Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

  9. 9.

    Physische Belastung/Arbeitsschwere

  10. 10.

    Psychische Faktoren