DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 1.6 - Zündeigenschaften, Explosionsfähigkeit

Flüssiggas hat bei der Verbrennung mit Luft eine geringe Zündgeschwindigkeit.

Dies muss bei der Konstruktion von Brennern besonders berücksichtigt werden. Wenn die spezifische Flammenleistung von Flüssiggasbrennern trotz des höheren Heizwertes gegenüber Acetylen geringer ist, so liegt es daran, dass die Höhe der Ausströmgeschwindigkeit wegen der niedrigen Zündgeschwindigkeit begrenzt bleiben muss, um nicht die Flamme fortzublasen.

Es ist also nicht möglich, Brenner mit Flüssiggas zu betreiben, die für andere Gase bemessen sind.

Von besonderer Bedeutung für die Arbeitssicherheit sind die niedrigen Zündgrenzen der Flüssiggase. Es genügen also schon kleinste Mengen flüssig ausströmenden Gases, um bei dem sich ergebenden ca. 260-fachen Volumen der Gaswolke in Verbindung mit Luft ein zündfähiges Gemisch zu bekommen. Ein Propan-Luft-Gemisch mit nur 2,1 Vol.-% Propan ist bereits explosionsfähig. Ein Liter flüssiges Propan (ca. 0,5 kg) verdampft zu 260 l Propangas, das demnach in Mischung mit Luft 12400 l explosionsfähige Atmosphäre ergeben kann.

Hinweis:

Bereits 10 l explosionsfähige Atmosphäre sind als gefährlich anzusehen.

Bild 1-7:
Vergleich einiger Eigenschaften von Flüssiggas und Acetylen

Kohlenwasserstoffe
PropanButanAcetylen
Chemische FormelC3H8C4H10C2H2
Dichteverhältnis (gegen Luft = 1) gasförmig1,552,090,91
Siedepunkt °C-42-0,5-83,6
Zündgrenzen
mit LuftVol.-%2,1 - 9,51,5 - 8,52,3 - 82
mit SauerstoffVol.-%2,3 - 551,8 - 492,8 - 93
Zündtemperatur
mit Luft°C510430335
mit Sauerstoff°C490400300
Zündgeschwindigkeit
mit Luftcm/s4239130
mit Sauerstoffcm/s450370710
Verbrennungstemperatur
mit Luft°C182518952325
mit Sauerstoff°C285028503100