DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 12.3 - Bauteile des Treibgas-Antriebes

Das besondere Merkmal von Treibgasanlagen für Gabelstapler stellt die Entnahme des Treibgases aus den Behältern aus der Flüssigphase dar.

12.3.1
Versorgungsanlage

Treibgasflasche

Werden 11-kg-Treibgasflaschen aus Stahl (Bild 12-5) im Wechselflaschensystem verwendet, sind gegenüber der Brenngasflasche folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Zum Schutz des Ventils ist die Flasche mit einem 270°-Kragen in der hohen Ausführung ausgerüstet.

  • Das Entnahmeventil ist mit einem gebogenen Tauchrohr ausgerüstet, denn die Flasche ist zur Entnahme in liegendem Zustand vorgesehen (Bild 12-6). Bei diesen Flaschen muss die Kragenöffnung bzw. der Anschluss des Entnahmeventils nach unten weisen.

  • Das Entnahmeventil beinhaltet ein Rohrbruchventil, welches bei Abreißen des Ventils oder Schlauches eine Sicherung gegen Ausströmen des Flascheninhaltes darstellt.

  • Die Entnahme erfolgt bei Treibgasflaschen aus der Flüssigphase.

Hinweis:

Das Entnahmeventil der Treibgasflasche ist mit dem Entnahmeventil der 33-kg-Großflasche identisch. Das Entnahmeventil einer 11-kg-Brenngasflasche verfügt über einen anderen Dichtungsanschluss.

Wird versehentlich anstelle der Treibgasflasche eine 11-kg-Brenngasflasche an die Treibgasanlage angeschlossen, ist eine gasdichte Verbindung nicht möglich. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr!

Außerdem kann es zum Abriss von Ventilteilen kommen.

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Bild 12-5: 11-kg-Treibgasflasche mit Schutzkragen für Treibgas-Stapler

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Bild 12-6: Aufgeschnittene Treibgasflasche mit gebogenem Tauchrohr zur Entnahme aus der Flüssigphase

Treibgastank

Der Treibgastank ist ein Behälter mit einem Nenninhalt von gleich oder kleiner 200 l, der durch die Tankhalterung mit dem Fahrzeug fest verbunden ist und an einer Treibgastankstelle immer wieder volumetrisch gefüllt werden kann.

Anforderungen bezüglich Bau, Ausrüstung, Betrieb usw. sind in der TRG 380 "Treibgastanks" beschrieben. Unterschieden wird zwischen den Bauformen Treibgasbehälter (TB) (Bild 12-7) und Tankflasche (TF) (Bild 12-8).

Die wenig gebräuchliche Tankflasche muss wie ein sonst üblicher Tankbehälter durch eine Tankhalterung fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.

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Bild 12-7: Im Fahrzeug fest eingebaute Tankbehälter (TB) - (Quelle: Jungheinrich)

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Bild 12-8: Tankflasche (TF)

12.3.2
Verbrauchsanlage

Die typischen Anlagenteile der Verbrauchsanlage sind aus der Prinzipskizze zu ersehen. Folgende wesentliche Punkte sind zu beachten:

Erschütterungsfreie Leitungsabschnitte müssen aus Kupferrohr oder nahtlosem Präzisionsstahlrohr hergestellt sein. Übergangsabschnitte zwischen Rahmen und Motor sowie der Schlauchleitungsabschnitt am Wechselflaschenanschluss (Flaschenventilanschluss) müssen als Hochdruckschlauch (gekennzeichnet, Druckklasse 30 bar, feste Einbindung der Anschlussarmaturen) ausgeführt und für Flüssiggas zugelassen sein.

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Bild 12-9: Sicher befestigte und angeschlossene Treibgasflasche

(Quelle: Jungheinrich)

Die Schläuche müssen so kurz wie möglich sein und einen Mindestabstand zu Auspuffteilen von 100 mm haben. Andernfalls muss eine zusätzliche Abschirmung angebaut sein.

Es ist ein Stillstandsabschluss erforderlich, um die Treibgaszufuhr zum Verdampfer bei stehendem Motor abzusperren. Zumeist sind dies Magnetventile, die mit dem Zündstrom geschaltet werden.

Das Treibgas wird im Verdampfer vom flüssigen in den gasförmigen Zustand überführt und im direkt nachgeschalteten Druckregler auf Verbrauchsdruck herabgesetzt. Die flexiblen Verbindungen zwischen Druckregler und Mischer müssen als Mitteldruckschlauch (gekennzeichnet, Druckklasse 6 bar, Befestigung mit Schlauchschellen möglich) ausgeführt und für Flüssiggas zugelassen sein.

Das brennfertige Gas-Luft-Gemisch wird im Mischer erzeugt. Da der Treibgasmotor zur vollkommenen Verbrennung viel Luft braucht, werden leistungsfähige Luftfilter benötigt.

Achtung:

In der Vergangenheit haben sich an Gabelstaplern mit Treibgasantrieb mehrere schwere Explosionen und Brände ereignet. Die Folge waren Tote, Schwerverletzte und hohe Sachschäden. Den Unfällen vorausgegangen waren zumeist Startschwierigkeiten mit wiederholten Startversuchen bei gleichzeitiger Betätigung des im Motorraum am Verdampfer-Druckregler befindlichen "Choke- bzw. Kaltstartknopfes". Die Verdampfer-Druckregler werden heute in verbesserter Bauart und mit abgedecktem Choke-Knopf eingebaut (Bild 12-10).

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Bild 12-10: Verbesserter Verdampfer-Druckregler mit Abdeckung auf Choke-Knopf

Folgen waren Explosionen und Brände, die laut Unfalluntersuchungen auf Gasleckagen im Motorraum im Bereich der Verdampfer-Druckregler zurückzuführen waren. Der Gasaustritt wurde durch beschädigte Bauteile des Reglers (z.B. Membrane) verursacht.

Um derartige Unfälle auch in Zukunft zu verhindern, müssen folgende Maßnahmen an Treibgasstaplern umgesetzt werden:

  1. a)

    Die Gabelstaplerfahrer sind über das Verhalten bei Startschwierigkeiten zu unterweisen. Dazu gehört die Aufforderung, den Stapler bei eventuell auftretenden Störungen an der Treibgasanlage außer Betrieb zu nehmen, bis die Ursache geklärt und der Mangel behoben wurde. Dieser Punkt ist in der Betriebsanweisung aufzunehmen (siehe Abschnitt 16 "Betriebsanweisungen").

  2. b)

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Treibgasanlage gemäß Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34) durch einen Sachkundigen wiederkehrend geprüft wird (siehe Abschnitt 15 "Prüfungen").