DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 8.3 - Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag werden gefordert, wenn eine Verbrauchseinrichtung gleichzeitig mit brennbaren Gasen und mit die Verbrennung fördernden Gasen (Sauerstoff, Druckluft) versorgt wird. Damit soll z.B. sichergestellt werden, dass ein Gas nicht in die Leitung des anderen Gases eindringen kann.

Bekannt sind diese Sicherheitseinrichtungen vor allem beim Autogenschweißen mit dem Brenngas Acetylen zum Schutz vor Flammenrückschlägen.

Wird dagegen Flüssiggas verwendet, gilt gerade hier als besonderer Vorzug die hohe Sicherheit gegen eine mögliche Flammenrückzündung. Der Grund liegt darin, dass die Ausströmgeschwindigkeit von Propan/Butan immer größer ist als die eigene Zündgeschwindigkeit. Deshalb ist bei Verwendung von Flüssiggas allein - z.B. bei Luftansaugbrennern - die oben aufgeführte Sicherheitseinrichtung nicht erforderlich.

Wenn jedoch zusätzlich mit Sauerstoff bzw. Druckluft aus Flaschen oder Leitungen gearbeitet wird, müssen diese Sicherungen vorhanden sein (Bild 8-5). Zum einen soll ein Gasübertritt, z.B. von der Sauerstoffseite, verhindert werden, zum anderen sind aber auch Gas- oder Flammendurchschläge möglich, wenn durch falsche Bedienung der Armaturen eine schlagartige Verbrennung hervorgerufen wird.

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Bild 8-5: Sicherheitseinrichtung - zur Absicherung des Brenngasschlauches ist die Installation unmittelbar vor das Brennerhandstück notwendig

Solche Gebrauchsstellenvorlagen bzw. Einzelflaschensicherungen verhindern das durch ihre Bauart (Bild 8-6). Die Sicherheitseinrichtungen müssen für Flüssiggas geeignet sein. Der Hersteller muss die Gasart deutlich und dauerhaft auf dem Bauteil angeben (Propan/ Butan bzw. Flüssiggas oder aber der Kennbuchstabe P).

Eine zusätzliche Farbkennzeichnung ist nicht gefordert; falls vorhanden, soll die Farbe Rot (für Brenngase) verwendet werden.

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Bild 8-6: Beispiel einer Sicherheitseinrichtung nach DIN EN 730-1 gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag mit druckgesteuerter Nachströmsperre und Sichtanzeige

(Quelle: Witt-Gasetechnik)