DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 1.1 - 1
Eigenschaften von Flüssiggas

1.1
Allgemeines

Als Flüssiggas werden brennbare Kohlenwasserstoffe, wie Propan, Propen (Propylen), Butan, Buten (Butylen) und deren Gemische bezeichnet. International ist die aus dem amerikanischen kommende Bezeichnung LPG - Liquefied Petroleum Gas - üblich.

Bei normalem Druck und normaler Temperatur ist Flüssiggas gasförmig. Es lässt sich aber bereits durch geringe Druckerhöhung verflüssigen. So verflüssigt kann es in Behälter abgefüllt werden.

Die Qualität der Flüssiggase ist in der DIN 51622 "Flüssiggase; Propan, Butan, Buten und deren Gemische; Anforderungen" festgelegt.

Ein normgerechtes Flüssiggas liegt hiernach vor als:

  • "Propan", wenn es mindestens 95 % reines Propan (C3H8) enthält (in Deutschland handelsüblich),

  • "Butan", wenn es mindestens 95 % reines Butan (C4H10) enthält,

  • Gemische aus Propan und Butan sind in jedem Verhältnis möglich.

Hinweis:

Flüssigerdgase zählen nicht zu Flüssiggasen, weil zur Verflüssigung zusätzliche Kühlung erforderlich ist.