DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 5 - Absperreinrichtungen

Die Vielfältigkeit der verschiedenen Ausführungen von Flüssiggasanlagen bringt es mit sich, dass auch die unterschiedlichsten Bauarten von Absperreinrichtungen gebräuchlich sind. Bild 5-1 zeigt einige Beispiele.

Vor jeder Verbrauchsanlage (dies können unter Umständen mehrere einzelne Verbrauchseinrichtungen sein) muss eine leicht zugängliche Hauptabsperreinrichtung eingebaut sein, mit der ein sofortiges Absperren der gesamten Verbrauchsanlage möglich ist.

Bei Verbrauchseinrichtungen, die mittels Schlauchleitungen an Druckgasbehälter (z.B. Einzelflaschen mit Handbrenner) angeschlossen sind, kann an die Stelle der Hauptabsperreinrichtung auch das Behälterabsperrventil (z.B. das Flaschenventil) treten. Verbrauchseinrichtung und Flasche müssen aber dann im selben Raum aufgestellt sein.

  • Vor jeder Verbrauchseinrichtung muss am Ende von fest verlegten Leitungen eine Absperreinrichtung vorhanden sein.

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Bild 5-1: Beispiele von Absperr- und Umschalteinrichtungen; links oben: Schnellschlussventil, Mitte unten: Regulierventil und rechts oben: Umschaltventil

(Quelle: GOK)