DGUV Information 206-001 - Stress am Arbeitsplatz

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Abschnitt 1.3 - Begriffsbestimmung

Aus arbeitsmedizinischer und biologischer Sicht ist Stress eine natürliche Reaktion des Organismus auf äußere Belastungen aller Art. Diese Reaktion äußert sich körperlich, im Erleben und im Verhalten. Belastungen, die beim Menschen Stress auslösen, werden als Stressoren bezeichnet.

Arbeitsbedingter Stress wird verstanden als "emotionale und psychophysiologische Reaktion auf ungünstige und schädliche Aspekte der Arbeit, des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsorganisation. Stress ist ein Zustand, der durch hohe Aktivierungs- und Belastungsniveaus gekennzeichnet ist und oft mit dem Gefühl verbunden ist, man könne die Situation nicht bewältigen".

(Europäische Kommission, Generaldirektion V, 1997)