DGUV Information 206-001 - Stress am Arbeitsplatz

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Abschnitt 6.1 - 6
Checklisten

6.1
Grundbedingungen für die Entwicklung von Checklisten für die Groberfassung

Die Fülle und die Qualität der neuen Aufgaben, die sich aus den Forderungen der EG-Richtlinien ergeben, lässt Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Betriebs- und Personalräte überlegen, wie sie diese Aufgaben mit maximalem Effekt und minimalem Einsatz (Personal, Zeit, Kosten) erfüllen können.

Die Entwicklung von Checklisten für die Arbeitsplatzanalysen ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Zielstellung sollte sein, für viele Anwender Möglichkeiten zu schaffen, diese Erhebungsverfahren einsetzen zu können.

Die Nutzung arbeitspsychologischer Erkenntnisse hängt nicht zuletzt davon ab, wie es gelingt, arbeitspsychologische Instrumentarien für einen Screening-Einsatz zu entwickeln (RICHTER, P., 1994).

MOLNAR (1994) gibt konkrete Hinweise für die Entwicklung von Checklisten, mit deren Hilfe Nichtpsychologen in der Lage sind, psychische Belastungen im Screening-Einsatz zu erfassen:

  • Ist die Handhabung an ein allzu wissenschaftliches Niveau gebunden oder allzu aufwändig und unökonomisch, dann schränkt sich die Gruppe derer, die damit umgehen können, auf ein Minimum ein.

  • Ein Erhebungsverfahren kann nicht zwei widersprüchliche Anforderungen zugleich lösen: Es kann nicht genau und wissenschaftlich korrekt alle Wechselwirkungen zwischen Arbeitsumfeld und Mensch erfassen und zugleich zeitökonomisch und einfach zu handhaben sein.

  • Die Beschreibung von äußeren Bedingungen sagt lediglich auf der Basis der "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" etwas darüber aus, ob das Auftreten von Beanspruchungen statistisch wahrscheinlich ist. Es ist jedoch keine Aussage zum konkreten Einzelfall möglich.

  • Alle leicht mess-, wäg- und zählbaren "objektiven" Tatsachen sind mit Hilfe von Checklisten leichter zu erfassen als die Bereiche, die sich mit dem "Subjektiven" befassen.

  • Das bloße Erfassen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Belastungsfaktoren lässt die Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt außer Acht.

Diese Hinweise wurden für die Entwicklung der in Abschnitt 6.4 enthaltenen Checklisten berücksichtigt.

Diese Checklisten erlauben Nichtpsychologen in kurzer Zeit eine grobe Orientierung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein beeinträchtigender Folgen psychischer Belastung der untersuchten Arbeitstätigkeiten. Neben der Erfassung von Tätigkeitsmerkmalen ist es möglich, Merkmale der Leistung und des Verhaltens zu erfassen. Die Ergebnisse der Checklisten haben hinweisenden Charakter und stellen keinen Anspruch auf wissenschaftliche Korrektheit.

Die hier vorgelegten Checklisten sind mit Prüflisten, wie sie im Arbeitsschutz häufig eingesetzt werden, gleichzusetzen. Sie sind daher noch nicht validiert und entsprechen nicht den testtheoretischen Gütekriterien arbeitspsychologischer Verfahren. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist dadurch eingeschränkt.

Die in den Checklisten enthaltenen Merkmale sind literaturgestützt abgeleitet und entsprechen im Wesentlichen den arbeitspsychologischen Erkenntnissen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.

Die Checklisten dienen der Beurteilung der beeinträchtigenden Folgen psychischer Belastungen bei der Ausführung von Arbeitstätigkeiten. Eine Bewertung des Beanspruchungserlebens einzelner Beschäftigter ist auf der Grundlage der erhobenen Daten nicht möglich!10

Die Tätigkeiten sollen beurteilt werden, nicht die Person!